Kirchensteuern Abmeldung
Als Mitglied einer öffentlich anerkannten Kirchen, zu welchen in den meisten Kantonen die katholische, reformierte und christkatholisch Kirche gehören, sind Sie Kirchensteuerpflichtig. Die Kirchensteuern werden jährlich anhand Ihrer Steuererklärung berechnet und durch das Steueramt an Ihrem Wohnort eingetrieben.
Damit Sie von der Kirchensteuer befreit werden, müssen Sie Ihren Willen, aus der Kirche austreten zu wollen, zwingend in schriftlicher Form an die dafür zuständige Kirchenstelle senden.
Wie melde ich mich ab?
Als Mitglied der katholischen, reformierten oder christkatholischen Kirche sind Sie sowohl beim Steueramt als auch bei der Kirchgemeinde an Ihrem Wohnort als Kirchenmitglied gemeldet. Damit Sie von der Kirchensteuer befreit werden, müssen Sie Ihren Kirchenaustritt schriftlich bei der jeweiligen Kirche an Ihrem Wohnort kommunizieren. Je nach Gemeinde und Kanton ist für den Kirchenaustritt die Kirchgemeinde, der Kirchgemeindepräsident, das Pfarramt oder das Pastoralsekretariat zuständig.
Das Austrittsschreiben muss alle rechtlichen Personalangaben und den ausdrücklichen Willen zum Kirchenaustritt beinhalten. Viele Kirchgemeinden und Pfarreien verlangen zudem das Taufdatum und den Taufort.
Offizielles Austrittsformular
Mit unserem offiziellen Kirchenaustritt-Formular können Sie diesen Prozess in wenigen Minuten einfach und ohne Aufwand durchführen. Hier geht’s zum Kirchenaustritt-Formular.
Kirchenaustritt Bestätigung
Sofern Sie den Kirchenaustritt korrekt und mit den rechtlich notwendigen Angaben eingereicht haben, erhalten Sie und das Steueramt an Ihrem Wohnort eine offizielle Austrittsbestätigung von der Kirche. Die Austrittsbestätigung wird meistens innerhalb von 6-8 Wochen, rückwirkend auf das Austrittsdatum, ausgestellt. Sollten Sie keine Austrittsbestätigung erhalten, bezahlen Sie weiterhin Kirchensteuern.
100% Austrittsgarantie
Mit dem rechtlich geprüften Austrittschreiben von Kirchenaustritt Schweiz garantieren wir Ihnen den Kirchenaustritt mit 100 prozentiger Bestätigungsgarantie. Dadurch bezahlen Sie ab Ende des Austrittsmonates garantiert keine Kirchensteuern mehr.
Offizielles Kirchenaustritt Formular
Jetzt 100% vollständiges Austrittsformular für Ihre Kirche herunterladen, unterschreiben und per 31. Dezember 2024 austreten.