Zivilstand
Angaben über Zivilstand
Nach dem Einreichen des Kirchenaustritts antwortet die Kirche in vielen regelmässig mit einem Formular. Darin wird häufig nach weiteren Angaben wie Zivilstand gefragt.
Ihr Zivilstand steht in keinem Zusammenhang mit dem Kirchenaustritt. Die Angabe über Ihren Zivilstand ist weder relevant noch rechtlich notwendig. Aus diesem Grund müssen Sie keine Angaben über den Zivilstand machen.
Wie reagieren Sie am besten bei einem Antwortschreiben mit Formular? Bleiben Antwortschreiben oder Formular ihrerseits unbeantwortet wird der Kirchenaustritt in der Regel nicht weiterbearbeitet. Dieses widerrechtliche Verhalten ist leider immer noch eines der häufigsten Probleme beim Kirchenaustritt. In diesem Fall bleiben Ihnen folgende zwei Möglichkeiten:
Option 1
Sie senden das Formular unbeantwortet zurück. Streichen Sie alle nicht notwendigen Angaben wie Taufdatum, Taufort, Gründe oder eben Zivilstand durch. Dadurch teilen Sie der Kirche mit, dass Sie keine Angaben machen wollen und der Kirchenaustritt bearbeitet werden muss.
Option 2
Füllen Sie das kostenpflichtige Austrittsformular mit Rechtsgarantie aus. Zum Preis von CHF 29.- (exkl. MWST) garantieren wir Ihnen die Bearbeitung Ihres Austritts über den Rechtsweg und intervenieren bei Problemen in Ihrem Mandat.
Kirchenaustritt
per 30. November 2024
Fordern Sie bis zum 30. November 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.
Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.
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