Kirchenaustritt Schweiz
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Ablauf und Anleitung

Handschriftliche Unterschrift

Die handschriftliche Unterschrift wird bei den meisten Kirchgemeinden für die Rechtsgültigkeit Ihres Kirchenaustritts gesetzlich vorausgesetzt. St Gallen und Appenzell ausgenommen.

Unterschrift von Hand

Bei der «handschriftlichen Unterschrift» müssen Sie die Signatur von Hand auf das gedruckte Austrittspapier schreiben. Dabei ist ein wasserfester Schreibstift zu verwenden.

In fast allen Kirchenverfassungen, beziehungsweise Kirchenordnungen wird die handschriftliche Unterschrift für die Rechtsgültigkeit Ihres Kirchenaustritts gesetzlich vorausgesetzt. Einige

Kirchgemeinden antworten mit einem zusätzlichen «Kirchenformular» auf den eingereichten Austrittsbrief. In diesem «Kirchenformular» werden die austrittswilligen Personen um eine Zweitunterschrift zu Vergleichszwecken gebeten. Die Durchsicht aller Kirchenordnungen und Kirchenverfassungen hat ergeben, dass es keine Rechtsgrundlage für eine Zweitunterschrift gibt. Es gibt somit keine Voraussetzung für eine Zweitunterschrift.

Bereit für Ihren Kirchenaustritt?

Erledigen Sie den Austritt heute – online, rechtsgültig und für alle Kantone.

Jetzt austreten

Selbstverständlich beinhaltet die «handschriftlichen Unterschrift» auch zertifizierte Signaturen, wie beispielsweise SwissID.

Kirchenaustritt per 30. November 2026

Fordern Sie bis zum 30. November 2026 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.

Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.

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Stand: Juli 2024 · Kirchenaustritt Schweiz

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