- All
- Kirchenaustritt
- Kircheneintritt
- Kirchensteuern
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Juristische Personen (Unternehmen)
In 20 der 26 Kantone und Halbkantone können die anerkannten Kirchen die Unternehmen besteuern oder erhalten einen Teil der Erträge...
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Immobilien & Grundstücke
In 20 der 26 Kantone und Halbkantone sind die Landeskirchen berechtigt, Kirchensteuern auf Liegenschaften und/oder Grundstücken zu erheben. ...
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Natürliche Personen (Kinder)
Nach dem Kirchenrecht der Landeskirchen erhalten Personen ab dem 16. Lebensjahr die Volljährigkeit und dürfen selber über den Kirchenaustritt bestimmen....
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Natürliche Personen (Erwachsene)
Der Kirchenaustritt ist für alle erwachsenen Personen möglich, die Mitglied einer Schweizer Landeskirche sind. Ausnahmen gibt es in den Kantonen...