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(Ehe-) Paare und Familien
Die Schweizer Landeskirchen akzeptieren keine Kollektiv- Kirchenaustritte. Für jede austretende Person ist ein separates Kirchenaustrittsformular einzureichen. Erhalten Sie mit wenigen...
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Natürliche Personen (Kinder)
Nach dem Kirchenrecht der Landeskirchen erhalten Personen ab dem 16. Lebensjahr die Volljährigkeit und dürfen selber über den Kirchenaustritt bestimmen....
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Natürliche Personen (Erwachsene)
Der Kirchenaustritt ist für alle erwachsenen Personen möglich, die Mitglied einer Schweizer Landeskirche sind. Ausnahmen gibt es in den Kantonen...