Keine Austrittsbestätigung erhalten?
Mein Kirchenaustritt wurde nicht bestätigt
Ihr Kirchenaustritt wurde in der Vergangenheit bereits schriftlich bestätigt, Sie finden die Austrittsbestätigung nicht mehr und brauchen diese für die Steuererklärung oder Verwaltung am neuen Wohnort? Dann können Sie bei der Kirchgemeinde, bei welcher Sie Ihren Kirchenaustritt eingereicht haben, eine Kopie anfordern.
Voraussetzung
Damit Sie eine Bestätigungskopie von der Kirche erhalten, muss Ihr Kirchenaustritt in der Vergangenheit bereits bestätigt worden sein. Ohne vorherige Bestätigung kann aus rechtlicher Sicht keine Kopie angefordert werden.
Kopie anfordern
Kontaktieren Sie einfach Ihre Kirchgemeinde, bei welcher Sie damals den Kirchenaustritt eingereicht haben, und bitten Sie um eine Bestätigungskopie. Diese Anfrage können Sie telefonisch oder schriftlich (z.B. per E-Mail) stellen. In diesem Schritt erfahren Sie von der Kirche, ob Ihr Kirchenaustritt damals tatsächlich bestätigt wurde – oder ob Sie Ihre Bestätigung nicht mehr finden, weil diese gar nie ausgestellt wurde.
Aus Datenschutzgründen gibt die Kirche nur der Person auskunft, um die es sich beim Kirchenaustritt handelt. Haben Sie den Kirchenaustritt über unseren Service eingereicht, können wir die Anfrage bei der Kirche für Sie übernehmen. Das kostenpflichtige Austrittsformular enthält eine Vollmacht die es uns erlaubt, die Bestätigung in Ihrem Namen einzuholen.
Mein Kirchenaustritt wurde nie bestätigt
Der Kirchenaustritt wird in der Regel nach einer Bearbeitungszeit von vier bis acht Wochen direkt durch die Kirche bestätigt. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie das Einreichen Ihres Kirchenaustritts mittels Beleg beweisen. Der Beweispflicht können Sie mittels EINSCHREIBE-Quittung oder Annahmebestätigung nachkommen. Ihr Kirchenaustritt liegt bereits einige Monate oder Jahre zurück und Sie können den Versand nicht beweisen? In diesem Fall muss der Kirchenaustritt nochmals (neu) eingereicht werden.
Kirchenaustritt
per 31. Dezember 2024
Fordern Sie bis zum 31. Dezember 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.
Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.
Ähnliche Informationen