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Kirchensteuern Vermögen

Kirchensteuern auf Vermögen

Kirchensteuern Vermögen

Vermögenssteuern

Bei der Kirchensteuer auf Vermögen handelt es sich um die jährliche Abgabe an die Kirche auf Ihr Gesamtvermögen, welches Sie als Kirchenmitglied zu entrichten haben. Besteuert wird dabei Ihr Reinvermögen – also das Vermögen nach Abzug von Verbindlichkeiten (Schulden) und allfälligen Sozialabzügen.

Höhe der Kirchensteuern

Während die Berechnungsgrundlage (wie) der Kirchensteuern im kantonalen Steuerrecht geregelt ist, wird die Höhe (wie viel) der Vermögenssteuer von der Kirchgemeinde festgelegt. Dabei wird der Steuersatz demokratisch an der jährlichen Kirchgemeindeversammlung von den anwesenden Kirchenmitgliedern beschlossen. Der Steuersatz auf das Vermögen ist in jeder (Kirch-) Gemeinde individuell und kann sich jährlich ändern.

Kirchenaustritt von Hand unterschreiben

Kirchenaustritt
per 31. Dezember 2024

Fordern Sie bis zum 31. Dezember 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.

Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.

Ähnliche Informationen

Kirchensteuern Liquidationssteuer

Bei der Liquidationssteuer handelt es sich um eine einmalige Kirchensteuer, die aus der Veräusserung, Verwertung oder der Überführung eines Vermögenswertes vom Geschäfts- ins Privatvermögen entsteht.

Kirchensteuern Grundstücksteuern

Wer Wohneigentum besitz, muss in gut der Hälfte aller Kantone Steuern auf Wohneigentum an die Kirche entrichten. Die Kirchensteuer auf Immobilien muss in den entsprechenden Kantonen unabhängig vom Konfessionsstatus bezahlt werden.

Kirchensteuern Einkommen

Bei der Kirchensteuer auf Einkommen handelt es sich um die umgangssprachlich als «Kirchensteuern» bezeichnete Steuerabgabe an die Kirche. Die Kirchensteuer wird in den meisten Kantonen prozentual vom steuerbaren Einkommen berechnet.

Kirchensteuern Minimalsteuer

Bei der Minimalsteuer handelt es sich um eine kantonale Steuer, die im kantonalen Steuerrecht geregelt wird. Die Minimalsteuer gilt ausschliesslich für juristische Personen. Dazu gehören Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.

Kirchensteuern Lotteriegewinnsteuer

Bei der Kirchensteuer auf Lotteriegewinne handelt es sich um die Abgabe an die Kirche auf allfällige Gewinne aus Glücksspielen. Die Abgabe auf Lotteriegewinne haben Sie als Kirchenmitglied einmalig zu entrichten.

 Offizieller Kirchenaustritt
per 31. Dezember 2024

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