Kirchensteuern Minimalsteuer
Minimalsteuer
Bei der Minimalsteuer handelt es sich um eine kantonale Steuer, die im kantonalen Steuerrecht geregelt wird. Die Minimalsteuer gilt ausschliesslich für juristische Personen. Dazu gehören Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.
Berechnung
Mit der Minimalsteuer werden sogenannt nicht gewinnorientierte (gewinnstrebige) Unternehmen mit wirtschaftlicher Bedeutung steuerlich erfasst. Die Minimalsteuer wird dabei anstelle der ordentlichen Gewinn- und/oder Kapitalsteuer erhoben. Der Steuersatz wird von der Kirchgemeindeversammlung beschlossen.
In den meisten Kantonen mit Minimalsteuerregelung ist diese unabhängig vom Konfessionsstatus der Besitzer zu entrichten. Das bedeutet, dass eine juristische Person weder aus der Kirche austreten- noch die Minimalsteuer umgehen kann. Die Minimalsteuer für juristische Personen ist somit immer an die Kirche zu entrichten.
Kirchenaustritt
per 30. November 2024
Fordern Sie bis zum 30. November 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.
Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.
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