Kirchensteuern Lotteriegewinnsteuer
Lotteriegewinnsteuer
Bei der Kirchensteuer auf Lotteriegewinne handelt es sich um die Abgabe an die Kirche auf allfällige Gewinne aus Glücksspielen. Die Abgabe auf Lotteriegewinne haben Sie als Kirchenmitglied einmalig zu entrichten.
Berechnung
Während die Berechnungsgrundlage der Kirchensteuern im kantonalen Steuerrecht geregelt ist, wird die Höhe (Steuersatz) der Lotteriegewinnsteuer von der Kirchgemeinde festgelegt. Dabei wird der Steuersatz demokratisch an der jährlichen Kirchgemeindeversammlung von den anwesenden Kirchenmitgliedern beschlossen, beziehungsweise bestätigt. Der Steuersatz auf Lotteriegewinne ist in jeder (Kirch-) Gemeinde individuell und kann sich jährlich ändern.
Kirchenaustritt
per 30. November 2024
Fordern Sie bis zum 30. November 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.
Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.
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