Kirchensteuern Grundstücksteuern
Liegenschaft, Immobilien, Haus
Wer Wohneigentum besitz, muss in gut der Hälfte aller Kantone Steuern auf Wohneigentum an die Kirche entrichten. Die Kirchensteuer auf Immobilien muss in den entsprechenden Kantonen unabhängig vom Konfessionsstatus bezahlt werden.
Berechnung
Bei der Grundstücksteuern, auch Liegenschaftssteuer genannt, handelt es sich um eine kantonale Steuer. Die Liegenschaftssteuer ist im kantonalen Steuerrecht geregelt. Gibt es eine entsprechende Regelung, um Liegenschaftssteuern zu erheben, darf die Kirche ebenfalls eine Kirchensteuer auf Immobilien (Grundstück, Liegenschaft) verlangen.
Dabei ist es unwesentlich, ob Sie Mitglied einer Kirche sind oder nicht. Ist die Liegenschaftssteuer in einem Kanton festgeschrieben, gilt die Kirchensteuer auf Immobilien für alle Personen mit Wohneigentum, unabhängig des Konfessionsstauts. Das bedeutet, dass Sie selbst dann Kirchensteuern auf Ihre Immobilien bezahlen, wenn Sie aus der Kirche ausgetreten sind.
Für die Steuerpflicht ist es unerheblich, ob Sie das Grundstück verkaufen, vererben oder verschenken. Damit muss die Liegenschaftssteuer alleinig aufgrund der Tatsache geleistet werden, dass die Immobilie existiert.
Kirchenaustritt
per 30. November 2024
Fordern Sie bis zum 30. November 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.
Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.
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