Natürliche Personen (Erwachsene)
Kirchensteuerpflicht
Natürliche Personen
Der Kirchenaustritt ist für alle erwachsenen Personen möglich, die Mitglied einer Schweizer Landeskirche (römisch-katholisch, reformiert) sind. In den Kantonen Genf, Waadt und Tessin ist der Kirchenaustritt nicht notwendig, weil die Kirchensteuern mit den ordentlichen Steuern verrechnet werden. Im Kanton Wallis ist der Kirchenaustritt nicht möglich, weil Kirche und Staat nicht getrennt sind. In diesen Kantonen werden die Kirchen nicht über die Kirchensteuern finanziert, sondern über prozentuale Zuschüsse aus den kantonalen Steuereinnahmen. Ein Kirchenaustritt in den Kantonen Genf, Waadt, Wallis und Tessin hat keine finanziellen Vorteile.
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren
Bei Personen unter 16 Jahren bedarf es der Unterschrift von mindestens einer der erziehungsberechtigten Personen wie Mutter und/oder Vater.
Einzelaustritt
Genau wie der Kirchenaustritt, welcher durch die Taufe (Pfarrei) oder administrative Anmeldung (Kirchgemeinde) vollzogen werden kann, muss auch der Kirchenaustritt einzeln und individuell eingereicht werden. Sogenannte Familienaustritte werden von den meisten Kirchgemeinden seit einigen Jahren nicht mehr akzeptiert.
Kirchenaustritt Familie
Jede Person, unabhängig vom Alter, kann einzeln und individuell aus der Kirche austreten. So kann innerhalb einer Familie «nur» ein Elternteil (z.B. Mutter) , beide Elter zusammen (Mutter und Vater), «nur» ein Kind, alle Kinder zusammen oder die ganze Familie aus der Kirche austreten. Unabhängig von der Anzahl der Personen, die innerhalb einer Familie aus der Kirche austreten wollen, muss der Kirchenaustritt für jedes Familienmitglied einzeln eingereicht werden.
Konsequenzen
Welche Konsequenzen der Kirchenaustritt auf eine Einzelperson oder Drittpersonen wie Familienangehörige haben kann, erfahren Sie unter der Kategorie «Konsequenzen».
Kirchenaustritt
per 30. November 2024
Fordern Sie bis zum 30. November 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.
Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.
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