Die staatlich anerkannten Landeskirchen der Schweiz sind in Kirchgemeinden und Pfarreien organisiert. Die Kirchgemeinde dient dabei als Bindeglied zwischen Staat und Kirche (Pfarrei), welche seit Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung 1848 getrennt sind. Mit dem Eintritt in eine der drei rechtlich anerkannten Kirchen (reformiert, katholisch, christkatholisch) werden Sie sowohl Mitglied der örtlichen Kirchgemeinde wie auch der dazugehörigen Pfarrei. Bei beiden Institutionen geniessen sie unterschiedliche Rechte und Pflichten.
Kirchenaustritt Rechte & Pflichten
Kirchgemeinde
Die Kirchgemeinden sind selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Kirchgemeinde ist, wie es der Name schon verrät, ähnlich organisiert wie eine Einwohnergemeinde. Demensprechend ähnlich sehen Ihre Rechte und Pflichten aus. Als Mitglied der Kirchgemeinde haben Sie folgende Rechte und Pflichten:
Rechte
Stimmrecht
Als Mitglied können Sie über alle Sachgeschäfte der Kirchgemeinde abstimmen. Diese können beispielsweise Änderungen der Kirchgemeindeverordnungen, Verwendung der Kirchensteuern, Kauf von Immobilien oder Regelungen für Pfarreipersonen sein. Als Kirchenmitglied können Sie somit aktiv über das Gemeinschaftsleben mitbestimmen und das Leben in der Kirchgemeinde mitgestalten.
Wahlrecht
Ein weiteres Recht liegt darin, die Besetzung des Kirchgemeinderates oder Kirchenparlamentes zu wählen. In regelmässigen Wahlen werden Ämter wie der Kirchgemeindepräsident, die Kirchenpflege, oder die Rechnungsprüfungskommission gewählt. Mit Ihrem Wahlrecht können Sie somit über die Zusammensetzung der Kirchgemeinde mitentscheiden.
Pflichten
Die Kirchgemeinden in der Schweiz finanzieren sich autonom über die Einnahmen der Kirchensteuern. Als Kirchenmitglied müssen Sie abhängig von Ihrem Einkommen, Kirchensteuern entrichten. Detaillierte Angaben über die Verwendung und den Einsatz der Kirchensteuern erhalten Sie unter der Rubrik «Kirchensteuern».
Pfarrei
Die Pfarrei ist eine kirchenrechtliche Organisation. Die Pfarrei untersteht der Rechtsordnung der jeweiligen Kirchgemeinde und ist eine rechtlich abgegrenzte Gemeinschaft der Gläubigen mit dem Zweck, das Christentum zu fördern und zu zelebrieren. Die Aufgabe der Pfarrei besteht unter anderem darin, die Sicherstellung von Gottesdiensten und der Seelsorge zu erfüllen. Als Mitglied der Kirchgemeinde gehören Sie automatisch der dazugehörigen Pfarrei an und geniessen folgende Rechte:
- Empfang der Sakramente (symbolische Handlung)
- Kirchliche Beerdigung (symbolische Handlung)
- Kirchliche Heirat (symbolische Handlung)
- Einzelpatenschaft (Taufe, Firmung, Konfirmation)
- Seelsorgerische Dienstleistungen (z.B. Hilfe in Lebenskrisen)
-
AKTION: CHF 29.-
- Kein Aufwand & Bürokratie
- Austritt in 3 Min. erledigt
- Bestätigung für Steueramt
- Korrekte Empfängeradresse
- Ohne Rückfragen & Gründe
- Ohne Taufdatum & Taufort
- Geld-zurück-Garantie
- Kirchenaustritt online
-
Kirchenaustritt Infos
- Kirchenaustritt Vorgehen
- Musterbrief Vorlage
- Kirchen Adressen
- Versand per EINSCHREIBEN
- Unterschrift | St. Gallen
- Austrittsbestätigung
- Wer wird informiert?
- Austritt nur in der Schweiz
- Stiller Kirchenaustritt
- Wohnortswechsel
- Taufdatum & Taufort
- Gesprächsaufforderung
- Annahmeverweigerung
- Mögliche Probleme
- Wiedereintritt | Kircheneintritt
- Kirchensteuern
-
Konsequenzen A-Z
- Ausländer
- Austrittsbestätigung
- Beerdigung & Bestattung
- Ehepartner
- Familie & Eltern
- Firmgotti & Firmgötti
- Firmung
- Gotti & Götti
- Heiraten
- Homosexualität
- Kinder & Jugendliche
- Kircheneintritt
- Kirchensteuern
- Kirchenbesuche
- Kommunion
- Konfirmation
- Konkubinat
- Religionsunterricht
- Scheidung
- Taufe
- Todesfall
- Trauerfeier
- Kantone
- Ihre Gemeinde
- Wiedereintritt
- Kirchenaustritt Probleme
- Über uns