Kircheineintritt
Kircheneintritt – Vorgehen
Der Kircheneintritt
In der Schweiz wird der Kircheneintritt über zwei verschiedene Wege ermöglicht. Dafür verantwortlich ist die Organisation der Kirche, beziehungsweise die Trennung zwischen Staat und Kirche.
Die Kirchgemeinden
Durch die Trennung zwischen Staat und Religion braucht es die Kirchgemeinde, welche als juristische Person zwischen der Pfarrei (Religion) und dem Staat auftritt. Die Kirchgemeinde funktioniert, wie es der Name bereits verrät, ähnlich wie eine Einwohnergemeinde. Sie besteht aus Kirchenmitgliedern, wird durch den Kirchgemeinderat vertreten und finanziert sich über die Kirchgemeindesteuern. Jede Person, unabhängig des Glaubens, kann Mitglied der Kirchgemeinde werden.
Mitglied einer Kirchgemeinde wird man im ersten Fall durch die administrative Anmeldung der Gemeindeverwaltung, zum Beispiel bei einem Wohnortswechsel. Selbstverständlich kann die administrative Anmeldung auch persönlich, in Form einer schriftlichen Anmeldung bei der Kirchgemeinde oder beim Pfarramt erfolgen.
Die Pfarrei
Die Pfarrei hat die Aufgabe, den christlichen Glauben innerhalb der Gemeinschaft zu fördern und zu praktizieren. Die Pfarrei besitzt keine rechtliche Legitimation. Da Staat und Kirche in der Schweiz getrennt sind, dürfen Pfarreien keine Kirchensteuern einziehen. Diese Aufgabe übernimmt die Kirchgemeinde, welche ein Teil der Einnahmen an die Pfarrei weiterleitet.
Mit dem symbolischen Akt der Taufe wird man Mitglied in der christlichen Gemeinschaft der getauften. Jeder Täufling wird ins Taufregister der jeweiligen Pfarrei eingetragen und ist ab diesem Zeitpunkt für immer ein christliches Mitglied. Mit der Taufe wird eine Person automatisch Mitglied bei der dazugehörigen Kirchgemeinde.
Mitglied einer Kirchgemeinde wird man im zweiten Fall durch die administrative Anmeldung durch die Pfarrei, welche die Taufe durchgeführt hat.
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