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Handschriftliche Unterschrift

Kirchenaustritt von Hand unterschreiben

Handschriftliche Unterschrift

Unterschrift von Hand

Bei der «handschriftlichen Unterschrift» müssen Sie die Signatur von Hand auf das gedruckte Austrittspapier schreiben. Dabei ist ein wasserfester Schreibstift zu verwenden.

In fast allen Kirchenverfassungen, beziehungsweise Kirchenordnungen wird die handschriftliche Unterschrift für die Rechtsgültigkeit Ihres Kirchenaustritts gesetzlich vorausgesetzt. Einige

Kirchgemeinden antworten mit einem zusätzlichen «Kirchenformular» auf den eingereichten Austrittsbrief. In diesem «Kirchenformular» werden die austrittswilligen Personen um eine Zweitunterschrift zu Vergleichszwecken gebeten. Die Durchsicht aller Kirchenordnungen und Kirchenverfassungen hat ergeben, dass es keine Rechtsgrundlage für eine Zweitunterschrift gibt. Es gibt somit keine Voraussetzung für eine Zweitunterschrift.

Selbstverständlich beinhaltet die «handschriftlichen Unterschrift» auch zertifizierte Signaturen, wie beispielsweise SwissID.

Kirchenaustritt von Hand unterschreiben

Kirchenaustritt
per 31. Dezember 2024

Fordern Sie bis zum 31. Dezember 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.

Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.

Ähnliche Informationen

Kirchensteuern Liquidationssteuer

Bei der Liquidationssteuer handelt es sich um eine einmalige Kirchensteuer, die aus der Veräusserung, Verwertung oder der Überführung eines Vermögenswertes vom Geschäfts- ins Privatvermögen entsteht.

Kirchensteuern Grundstücksteuern

Wer Wohneigentum besitz, muss in gut der Hälfte aller Kantone Steuern auf Wohneigentum an die Kirche entrichten. Die Kirchensteuer auf Immobilien muss in den entsprechenden Kantonen unabhängig vom Konfessionsstatus bezahlt werden.

Kirchensteuern Einkommen

Bei der Kirchensteuer auf Einkommen handelt es sich um die umgangssprachlich als «Kirchensteuern» bezeichnete Steuerabgabe an die Kirche. Die Kirchensteuer wird in den meisten Kantonen prozentual vom steuerbaren Einkommen berechnet.

Kirchensteuern Minimalsteuer

Bei der Minimalsteuer handelt es sich um eine kantonale Steuer, die im kantonalen Steuerrecht geregelt wird. Die Minimalsteuer gilt ausschliesslich für juristische Personen. Dazu gehören Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.

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Bei der Kirchensteuer auf Lotteriegewinne handelt es sich um die Abgabe an die Kirche auf allfällige Gewinne aus Glücksspielen. Die Abgabe auf Lotteriegewinne haben Sie als Kirchenmitglied einmalig zu entrichten.

Kirchensteuern Vermögen

Bei der Kirchensteuer auf Vermögen handelt es sich um die jährliche Abgabe an die Kirche auf Ihr Gesamtvermögen, welches Sie als Kirchenmitglied zu entrichten haben.

 Offizieller Kirchenaustritt
per 31. Dezember 2024

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