Juristische Personen (Unternehmen)
Kirchensteuerpflicht
Unternehmen
Die Kirchensteuerpflicht für Unternehmen wird im kantonalen Steuerrecht geregelt. Das Gesetz über Kirchensteuern wird vom Parlament (Parteien) oder Souverän (Bürger) bestimmt. Erlaubt das kantonale Steuergesetz Kirchensteuern für Unternehmen, dürfen die kantonalen Landeskirchen Unternehmen besteuern.
Kein Kirchenaustritt möglich
Obwohl Unternehmen in vielen Kantonen Kirchensteuerpflichtig sind, werden diese nicht als Mitglieder betrachtet. Aus diesem Grund ist es Unternehmen nicht möglich, aus der Landeskirche auszutreten.
Doppelbesteuerung
Berechtigt das kantonale Steuergesetz die Kirche, Unternehmen zu besteuern, darf dies ohne weitere Grundlage geschehen. Unternehmen werden somit immer, unabhängig der Konfession des Unternehmers oder der Unternehmerin, besteuert. Viele Unternehmer, die als natürliche Person Kirchenmitglied sind, bezahlen die Kirchensteuer dadurch mehrfach.
Gesetzesänderung
In vielen Kantonen gab es schon mehrere Versuche, die Kirchensteuerpflicht für juristische Personen gesetzlich aufzuheben. Alle Initiativen sind bisher von der Bevölkerung abgelehnt worden.
Kirchenaustritt
per 31. Dezember 2024
Fordern Sie bis zum 31. Dezember 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.
Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.
Ähnliche Informationen