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Kirchenaustritt Schweiz ist eine von Kirche und Staat unabhängige Organisation für den offiziellen Kirchenaustritt in der Schweiz

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Kirchenaustritt bei geschiedenen Personen

Kirchenaustritt Scheidung, Ehepaar

Kirchenaustritt bei geschiedenen Personen

Kirchenaustritt bei geschiedenen Personen

 

Welche Auswirkungen hat der Kirchenaustritt auf die Scheidung oder bei geschiedenen Personen? Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen diese und alle anderen Fragen im Zusammenhang mit dem Kirchenaustritt und der Ehe-Scheidung.

Hat mein Kirchenaustritt Auswirkungen auf meine/n Ex-Partner/in?

NEIN – Der Kirchenaustritt ist persönlich und nur für die Person gültig, die aus der Kirche austritt. Somit hat der eigene Kirchenaustritt keine Auswirkungen auf Ihre Beziehung zu Ihrem Ex-Partner / Ihrer Ex-Partnerin.

Hat mein Kirchenaustritt Auswirkungen auf meine Kinder?

NEIN – Der Kirchenaustritt ist persönlich und nur für die Person gültig, die aus der Kirche austritt. Weitere Informationen zum Thema Kirchenaustritt und Kinder erhalten Sie unter dem Link Kinder und Jugendliche.

Zustimmung des Expartners

Beim Kirchenaustritt von Kindern unter 16 Jahren muss das Austrittsdokument von mindestens einer der erziehungsberechtigten Personen unterzeichnet werden. Somit reicht grundsätzlich eine Unterschrift (Vater oder Mutter).

Uns sind jedoch Fälle bekannt, bei denen die katholische Kirche die Unterschrift (Zustimmung) beider Elternteile vorausgesetzt hat. Grund dafür waren bestimmungen in den Mitgliederstatuten der jeweiligen Kirchgemeinden.

Offizielles Kirchenaustritt Formular

Kirchenaustritt Anleitung Schritt 2

Jetzt 100% vollständiges Austrittsformular für Ihre Kirche herunterladen, unterschreiben und per 31. Dezember 2024 austreten.

Kontakt

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Hotline: 041 555 30 01

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