Religionsunterricht nach dem Kirchenaustritt
Religionsunterricht nach dem Kirchenaustritt
Können Kinder nach dem eigenen Kirchenaustritt oder dem Kirchenaustritt der Eltern weiterhin den Religionsunterricht/Werteunterricht besuchen? Welche finanziellen Auswirkungen hat der Besuch des Religionsunterrichts bei Kindern? Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um den Kirchenaustritt und dem Besuch des schulischen Religionsunterrichts.
Kann der Religionsunterricht nach dem Kirchenaustritt besucht werden?
JA – Grundsätzlich steht der Religionsunterricht / Werteunterricht allen Kindern und Jugendlichen offen, unabhängig von der Konfession oder der Mitgliedschaft in einer der öffentlich-rechtlichen Landeskirchen in der Schweiz. Es können jedoch separate Kosten für die Eltern anfallen, welche aus der Kirche ausgetreten sind und keine Kirchensteuern mehr bezahlen.
Finanzielle Auswirkung für die Eltern
In verschiedenen Kantonen und/oder Gemeinden ist möglich, dass Eltern, die aus der Kirche ausgetreten sind, für den Religionsunterricht Ihrer Kinder finanziell aufkommen müssen. Der Umfang der Kosten beträgt durchschnittlich zwischen Fr. 400.– und Fr. 800.–, je nach Leistung die beansprucht wird. So können die Kosten höher sein, wenn Firmlager oder andere Tätigkeiten im Rahmen des Religionsunterrichtes unternommen werden.
Teilnahme an Klassenlager (Religionsunterricht)
Grundsätzlich steht die Teilnahme an «Religionslagern» allen Schülerinnen und Schülern offen, unabhängig ihrer Konfession. Die meisten religiösen Schul- oder Klassenlager werden durch die katholische oder reformierte Kirche finanziert.
Diese finanziellen Mittel werden aus den Einnahmen der Kirchensteuern gedeckt. Die Kirchensteuern wiederum werden von den Kirchenmitgliedern bezahlt.
Es steht den verschiedenen Kirchen frei, die Lagerkosten für Kinder, deren Eltern aus der Kirche ausgetreten sind, separat in Rechnung zu stellen. Hier handelt es sich um das Verursacherprinzip.
In den meisten Kantonen organisieren die katholische und reformierte Kirche individuelle Vorbereitungslager, zum Beispiel für die 1. heilige Kommunion, für die Firmung oder Konfirmation. Hier stellt sich die Frage, ob die Teilnahme für konfessionslose Kindern sinnvoll ist.
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