Kirchenaustritt im Konkubinat
Kirchenaustritt im Konkubinat
Hat der Kirchenaustritt Auswirkungen auf die Partnerin oder den Partner im gleichen Haushalt? Können Konkubinatspaare kirchlich heiraten nach dem Kirchenaustritt? Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen diese und alle anderen Fragen im Zusammenhang mit dem Kirchenaustritt und dem Konkubinat.
Hat der Kirchenaustritt Auswirkungen auf den Konkubinatsparter?
NEIN – Der Kirchenaustritt ist persönlich und nur für die Person gültig, die aus der Kirche austritt. Somit hat der eigene Kirchenaustritt keine Auswirkungen auf Ihre Beziehung zu einer anderen Person.
Kann ich meine/n Konkubinatsparter/in heiraten?
JA – Sie können nach Ihrem Kirchenaustritt heiraten. Für die Gültigkeit Ihrer Ehe ist ausschliesslich das Zivilstandesamt Ihrer Gemeinde zuständig. Die rechtliche Eheschliessung wird vom Zivilstandesamt durchgeführt
Offizielles Kirchenaustritt Formular
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