Konfirmation nach dem Kirchenaustritt
Ist die Konfirmation nach dem Kirchenaustritt möglich?
Ist die Konfirmation nach dem Kirchenaustritt des Jugendlichen oder dessen Eltern möglich? Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen diese und alle anderen Fragen im Zusammenhang mit dem Kirchenaustritt und der Konfirmation.
Ist die Konfirmation nach dem Austritt der Eltern möglich?
JA – Der Kirchenaustritt der Eltern, oder eines Elternteiles wird nicht auf das Kind übertragen. Der Kirchenaustritt und dessen Konsequenzen bezieht sich ausschliesslich auf jene Person, die aus der Kirche austritt. Es ist deshalb grundsätzlich möglich, dass Kinder/Jugendliche den Konfirmationsunterricht trotz Kirchenaustritt der Eltern besuchen und sich konfirmieren können.
Ist die Konfirmation nach dem Austritt des Jugendlichen möglich?
NEIN – Die Konfirmation gilt als Bekräftigung, beziehungsweise als Bestätigung (Englisch «Confirm») der Taufe und des christlichen Glaubens in der evangelisch-reformierten Kirche. Zudem wird in einigen Kirchgemeinden die Konfirmation mit dem Stimm- und Wahlrecht verbunden. Es ist deshalb nicht im Interesse der Kirchgemeinschaft, dass Personen nach dem Kirchenaustritt die Konfirmation empfangen können.
Will die jugendliche Person die Konfirmation aus rituellen oder anderen Gründen durchführen, ist der Kirchenaustritt nach der Konfirmation möglich. Während der Mitgliedschaft innerhalb der Kirche sind für den/die Konfirmant/in weiterhin Kirchensteuern zu entrichten.
Offizielles Kirchenaustritt Formular
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