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Kirchenaustritt innerhalb der Familie

Kirchenaustritt Familie und Kinder

Kirchenaustritt innerhalb der Familie

Kirchenaustritt innerhalb der Familie

 

Wie verhält es sich beim Kirchenaustritt innerhalb der Familie? Hat der Kirchenaustritt Konsequenzen auf die Kinder? Können Ihre Kinder weiterhin Mitglied in der Kirche bleiben und den Religionsunterricht besuchen? Können Kinder trotz Kirchenaustritt der Eltern getauft werden? Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen diese und alle anderen Fragen im Zusammenhang mit dem Kirchenaustritt bei Familien.

Kann nur einer Person innerhalb der Familie austreten?

JA – Der Kirchenaustritt ist persönlich und nur für die Person gültig, die aus der Kirche austritt. Somit hat der eigene Kirchenaustritt keine Auswirkungen auf Ihre/n Ehepartner/in oder Ihre Kinder. Selbstverständlich hat der Kirchenaustritt auch keine Auswirkungen auf die erweiterte Familie (Götti, Gotti oder Grosseltern).

Können meine Kinder weiterhin in der Kirche bleiben?

JA – Ihre Kinder können weiterhin in der Kirche bleiben, den Religionsunterricht besuchen und die Sakramente (z.B. Firmung) empfangen. Sie bleiben als Eltern jedoch anteilsmässig Kirchensteuerpflichtig oder bezahlen je nach Kanton eine Gebühr für Ihre Kinder (Religionsunterricht und Aktivitäten der Kirche, wie z.B. Firmlager).

Hat der Kirchenaustritt sonstige Auswirkungen auf Ihre Kinder?

NEIN – Auch wenn ein oder beide Elternteile aus der Kirche austreten, können Ihre Kinder weiterhin den Religionsunterricht/Werteunterricht besuchen, die Kommunion empfangen und sich Firmen lassen. Sie bezahlen dafür weiterhin Kirchensteuern (oder eine separate, finanzielle Gebühr) für Ihre Kinder.

Kann die ganze Familie aus der Kirche austreten?

JA – Selbstverständlich kann auch die ganze Familie aus der Kirche austreten. Dabei werden Sie vollumfänglich von der Kirchensteuer befreit. Ihre Kinder verlieren mit dem Kirchenaustritt jedoch das Recht, die Kommunion zu empfangen, sich firmen oder sich konfirmieren zu lassen.

ACHTUNG: Beim Kirchenaustritt von Kindern unter 16 Jahren muss das Austrittsdokument von mindestens einem Elternteil unterschrieben werden.

Ihr Kind ohne Taufe Mitglied in der Kirche werden?

JA – Jede Person kann Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Kirche werden. Dabei ist die Taufe nicht zwingend notwendig. Weitere Informationen zum Kircheneintritt erhalten Sie unter der Seite «Kircheneintritt»

Offizielles Kirchenaustritt Formular

Kirchenaustritt Anleitung Schritt 2

Jetzt 100% vollständiges Austrittsformular für Ihre Kirche herunterladen, unterschreiben und per 30. November 2024 austreten.

Kontakt

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