Heiraten nach dem Kirchenaustritt
Kann ich nach dem Kirchenaustritt Heiraten?
Kann ich nach dem Kirchenaustritt heiraten? Ist die Heirat möglich, wenn mein Partner aus der Kirche austritt? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um die kirchliche Heirat durchführen zu können? Auf dieser Seite differenzieren wir zwischen der standesamtlichen (rechtlichen) und kirchlichen (zeremoniellen) Heirat, damit wir Ihre Fragen rechtlich korrekt beantworten können.
Kann ich nach dem Kirchenaustritt heiraten?
Wer heiratet, möchte dies oft in einem feierlichen Rahmen zelebrieren. Ergreifende Rituale wie das Tauschen der Eheringe, eine emotionale Hochzeitsrede und das gegenseitigen Ja-Wort sind in unserer Kultur stark verwurzelt und erfreuen sich nach wie vor einer sehr grossen Beliebtheit. Dabei wird gerade die klassische Hochzeit in Weiss von vielen Personen mit der kirchlichen Hochzeit in einem reformierten oder katholischen Gotteshaus gleichgesetzt. Wer die eigene Hochzeit in einem rituellen Rahmen feiern möchte, hat heute weit mehr Möglichkeiten als nur die kirchliche Hochzeit. Trotzdem stellen sich viele Personen die Frage, ob die kirchliche Heirat nach dem offiziellen Kirchenaustritt weiterhin möglich ist und an welche Voraussetzungen die christliche Trauung geknüpft ist. Für die Klärung dieser Frage muss das Thema der kirchlichen Trauung differenziert betrachtet werden.
Rechtliche Grundlage
Die standesamtliche Ziviltrauung bildet die rechtliche Grundlage für die Ehe in der Schweiz. Diese wird unter notarieller Aufsicht durchgeführt und bildet den Rahmen für das gesetzliche Zusammenleben nach dem Zivilgesetzbuch (ZGB). Der Ziviltrauung gegenüber steht oft eine anschliessende, zeremonielle Feierlichkeit – wie beispielsweise die kirchliche Hochzeit. Dieser symbolische Akt hat jedoch keinerlei rechtliche Gültigkeit vor dem Gesetzgeber. Die kirchliche Trauung ist ein Ritual, welches von der katholischen oder reformierten Kirche, meist am Wohnort der Eheleute organisiert wird. Innerhalb der zeremoniellen Trauung versprechen sich die Eheleute den Bund fürs Leben vor Gott und der Kirche nach dem christlichen Vorbild.
Kirchliche Hochzeit trotz Kirchenaustritt?
Damit ein Ehepaar das Ehegelübde vor Gott geben kann, verlangen die meisten Kirchgemeinden in der Schweiz die Kirchenmitgliedschaft von mindestens einem der beiden Ehepartner. Der Grund dafür ist aus Sicht der Kirche verständlich: Wer seine Ehe nebst der zivilrechtlichen Trauung auch symbolisch vor Gott und der Kirche schliessen will, sollte die christlichen und kirchlichen Werte teilen. Dabei wird die Mitgliedschaft in der reformierten oder katholischen Kirche als Zeichen der christlichen Identifikation gewertet. Gleichzeitig bedeutet die Kirchenmitgliedschaft nicht nur die Pflicht, Kirchensteuern zu bezahlen, sondern auch das Recht, kirchliche Feierlichkeiten in Anspruch zu nehmen. Dazu gehört beispielsweise die kirchliche Trauung.
Die Voraussetzungen der Kirche
Für die Durchführung der kirchlichen Heirat muss mindestens ein Ehepartner Mitglied bei der jeweiligen Kirche sein, in der die Hochzeit durchgeführt werden soll. Für die katholische Hochzeitszeremonie muss also mindestens eine der beiden Eheleute Mitglied bei der katholischen Kirche sein. Dasselbe gilt für die reformierte Trauung.
Aus kirchenrechtlicher Sicht können Personen, die aus der Kirche ausgetreten sind, nicht erwarten, zu christlichen Feierlichkeiten zugelassen zu werden. Die Zulassung einer kirchlichen Hochzeit liegt immer im Ermessen der jeweiligen Pfarrperson.
Hochzeitszeremonie ohne Kirche
Heute lassen sich nur noch rund 20% aller Paare kirchliche trauen. Trotzdem bleibt der Wunsch nach einer romantischen Trauung in einem Schloss, in der Natur oder einer schönen Kirche. Letzteres ist auch nach dem Kirchenaustritt möglich, sofern sich eine Kirche oder Kapelle finden lässt, die für die private Trauung gemietet werden kann. Für die Durchführung von individuellen Hochzeitszeremonien gibt es heute einen grossen Markt von Anbietern, welche den individuellen Wünschen von Ehepaaren gerecht werden.
Kirchliche Heirat durch den Wiedereintritt
Der Wiedereintritt in die katholische und reformierte Kirche ist jederzeit und beliebig oft möglich. Mit dem Wiedereintritt werden Personen bei der Kirchgemeinde am Wohnort angemeldet und haben dadurch das Recht auf eine kirchliche Hochzeitszeremonie. Grundsätzlich kann, wenn von der Kirche auch ungern gesehen, der Kirchenaustritt temporär für die kirchliche Hochzeit in Betracht gezogen werden.
Kirchliche Heirat aus Sicht der katholischen Kirche
Quelle kath.zdw.ch: Die zivilrechtlich geschlossene Ehe ist keine Ehe, sondern blosse (A.d.R. rechtliche) Formalität vor einem staatlichen Standesbeamten. Wer sich daher nicht kirchlich trauen lässt, ist vor Gott nicht verheiratet und lebt in einer sündhaften Beziehung.
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