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Götti und Gotti nach dem Kirchenaustritt

Kirchenaustritt Gotti, Götti, Pate

Götti und Gotti nach dem Kirchenaustritt

Kann ich nach dem Kirchenaustritt Gotti/Götti werden?

 

Kann ich nach dem Kirchenaustritt Götti oder Gotti werden? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Person Taufpate oder Taufpatin werden kann? Diese Frage wird in diesem Artikel differenziert betrachtet und beantwortet. Definition: Gotti oder Götti ist die schweizerische Bezeichnung für Taufpate und Taufpatin.

Kann ich nach dem Kirchenaustritt Taufgotti/Taufgötti werden?

JA – Es braucht mindestens zwei Taufzeugen, bzw. zwei Taufzeuginnen. Eine/r von beiden muss Mitglied in der Kirche sein. Sie können also Taufgotti eines katholischen Täuflings werden, wenn der Taufgötti Mitglied in der katholischen Kirche ist (oder umgekehrt). Diese Regelung wird allgemein anerkannt, liegt jedoch immer im Ermessen der jeweiligen Pfarrei, bzw. des jeweiligen Pfarrers. Es macht also Sinn, dass die Eltern des Täuflings beim Pfarrer fragen, ob er gewillt ist, eine konfessionslose Person als Gotti oder Götti zu akzeptieren.

NEIN – Sie können nach dem Kirchenaustritt nicht Taufgotti oder Taufgötti werden, wenn weder Sie noch der/die andere Taufzeuge/Taufzeugin Mitglied in der Kirche ist. Wenn keiner der beiden Personen (also weder Götti noch Gotti) Mitglied in der Kirche ist, kann eine christliche Erziehung durch Götti und Gotti nach Ansicht der Kirche nicht gewährleistet werden.

LÖSUNG: Temporärer Kircheneintritt

Die einfachste Lösung um trotz Kirchenaustritt Gotti oder Götti zu werden ist der temporäre Kircheneintritt. Sie können heute aus der Kirche austreten und jederzeit, z.B. einige Zeit vor der Taufe, temporär wieder in die Kirche eintreten. Der Kircheneintritt ist unbürokratisch und kann mit dem Kirchenaustritt jederzeit wieder rückgängig gemacht werden. Sie können beliebig oft in die Kirche ein- und austreten.

Bleibe ich nach dem Kirchenaustritt Gotti/Götti?

Diese Entscheidung liegt im Ermessen der Eltern. Das Amt als Taufgötti / Taufgotti hat rein symbolischen Charakter und keine rechtliche Gültigkeit. Grundsätzlich erfahren die Eltern des Täuflings nichts von Ihrem Kirchenaustritt.

Zudem gibt es, wenn man die Symbolik der Kirche ausser Acht lässt, keinen Unterschied ob Sie Mitglied in der Kirche sind oder nicht – viel wichtiger ist doch, wie das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Täufling, bzw. deren Eltern ist. Es gibt unserer Meinung nach keinen Grund, warum christliche Taufpaten besser sein sollen als ein konfessionsloser Götti oder Gotti.

Die Voraussetzungen der Kirche

Aus Sicht der reformierten und katholischen Kirche verpflichten sich Tauf-Gotti und Tauf-Götti, den Eltern des Täuflings beizustehen in der Aufgabe, das Patenkind im christlichen Glauben zu erziehen oder selber für die Erziehung zu sorgen, sollten die Eltern nicht in der Lage dazu sein.

Das Amt als Götti und Gotti hat rein symbolischen Charakter – es bestehen keine gesetzlichen Rechte und Pflichten. So ist es vom Gesetzgeber nicht (automatisch) vorgesehen, dass Sie als Götti oder Gotti das Kind nach dem Tod seiner Eltern bei sich aufnehmen oder die Vormundschaft übernehmen müssen. Selbstverständlich sind Sie als Gotti oder Götti auch nicht zur finanziellen Unterstützung des Patenkindes verpflichtet.

Kann ich Gotti/Götti ohne die Taufe des Kindes werden?

JA – Sie können selbstverständlich Götti und Gotti eines Kindes werden, das nicht getauft wird. Dieses Amt hat ebenso symbolischen Charakter wie das Amt als Taufgotti und Taufgötti mit dem einzigen Unterschied, dass Sie das Kind nicht christlich miterziehen müssen. Es gibt keine Gesetzesgrundlage für das Amt als Götti oder Gotti.

Jeder kann Götti und Gotti werden. So ist es in vielen Unternehmen an der Tagesordnung, dass neue Mitarbeiter für die erste Zeit einen Götti oder ein Gotti zur Seite gestellt bekommen. Wie gesagt, das Amt hat überall rein symbolischen Charakter.

Offizielles Kirchenaustritt Formular

Kirchenaustritt Anleitung Schritt 2

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Hotline: 041 555 30 01

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