
Kirchenaustritt Ehepartner und Familie
Auswirkungen auf Ehepartner und Familie
Können Ehepaare einzeln oder nur gemeinsam aus der Kirche austreten? Hat der Kirchenaustritt Auswirkungen auf Drittpersonen innerhalb der Familie? Wie verhält sich der Kirchenaustritt innerhalb von Familien oder verheirateten Personen? Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen alle Fragen, die im Zusammenhang mit dem Kirchenaustritt innerhalb der Familie stehen.
Hat der Kirchenaustritt Auswirkungen auf Drittpersonen?
NEIN – Die Mitgliedschaft innerhalb der Kirche ist individuell und nicht an Drittpersonen gebunden. Der Kirchenaustritt hat somit keine Konsequenzen auf Drittpersonen, innerhalb- oder ausserhalb der Familie.
Kann nur ein Ehepartner aus der Kirche austreten?
JA – Der Kirchenaustritt ist persönlich und nur für die Person gültig, die aus der Kirche austritt. Somit hat der eigene Kirchenaustritt keine Auswirkungen auf Ihre Ehe, auf Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin.
Fallen weiter Kirchensteuern für meine/n Ehepartner/in an?
JA – Sofern nur Sie aus der Kirche austreten. Bleibt Ihr/e Ehepartner/in weiterhin Mitglied in der Kirche, fallen Kirchensteuern an. Jede in der Schweiz wohnhafte Person, die Mitglied in einer der öffentlich-rechtlichen Kirche ist, muss Kirchensteuern bezahlen.
Kirchliche Hochzeit trotz Kirchenaustritt?
Für eine kirchliche Trauung wird in der Regel die Mitgliedschaft von mindestens einer Person in der reformierten oder katholischen Landeskirche vorausgesetzt. Nach einem Kirchenaustritt besteht kein Anspruch mehr auf eine kirchliche Hochzeit – die Entscheidung darüber liegt stets im Ermessen der zuständigen Pfarrperson. Viele Paare wählen daher eine freie Zeremonie an einem Ort ihrer Wahl. Falls Sie dennoch kirchlich heiraten möchten, ist ein Wiedereintritt in die Kirche eine Möglichkeit – auch temporär, nur für die Trauung.
Offizielles Kirchenaustritt Formular

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