Kirchenaustritt Ehepartner und Familie
Auswirkungen auf Ehepartner und Familie
Können Ehepaare einzeln oder nur gemeinsam aus der Kirche austreten? Hat der Kirchenaustritt Auswirkungen auf Drittpersonen innerhalb der Familie? Wie verhält sich der Kirchenaustritt innerhalb von Familien oder verheirateten Personen? Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen alle Fragen, die im Zusammenhang mit dem Kirchenaustritt innerhalb der Familie stehen.
Hat der Kirchenaustritt Auswirkungen auf Drittpersonen?
NEIN – Die Mitgliedschaft innerhalb der Kirche ist individuell und nicht an Drittpersonen gebunden. Der Kirchenaustritt hat somit keine Konsequenzen auf Drittpersonen, innerhalb- oder ausserhalb der Familie.
Kann nur ein Ehepartner aus der Kirche austreten?
JA – Der Kirchenaustritt ist persönlich und nur für die Person gültig, die aus der Kirche austritt. Somit hat der eigene Kirchenaustritt keine Auswirkungen auf Ihre Ehe, auf Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin.
Fallen weiter Kirchensteuern für meine/n Ehepartner/in an?
JA – Sofern nur Sie aus der Kirche austreten. Bleibt Ihr/e Ehepartner/in weiterhin Mitglied in der Kirche, fallen Kirchensteuern an. Jede in der Schweiz wohnhafte Person, die Mitglied in einer der öffentlich-rechtlichen Kirche ist, muss Kirchensteuern bezahlen.
Kirchliche Hochzeit trotz Kirchenaustritt?
NEIN – Zumindest nicht von der Kirche oder der Gemeinde. Die Kirchgemeinde darf niemanden aus Ihrem Umfeld, also auch nicht Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner, über ihren Kirchenaustritt informieren. Ihr Kirchenaustritt wird auch nicht veröffentlicht oder öffentlich gemacht.
JA – Anhand der Steuererklärung und dem Steuernachweis ist es für Ihre/n Partner/in ersichtlich, ob Sie Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Kirche sind oder ob Sie als konfessionslos aufgeführt werden.
Offizielles Kirchenaustritt Formular
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