Kirchenaustritt Beerdigung und Bestattung
Wird man nach dem Kirchenaustritt überhaupt Beerdigt?
Mit dem Kirchenaustritt sind nach wie vor viele Vorurteile und Fragen verbunden. Einer der am meisten gestellten Fragen, die wir per E-Mail oder über unsere Hotline erhalten lautet denn auch: Habe ich nach dem Kirchenaustritt Anrecht auf ein Grab und eine ordentliche Bestattung? Gibt es trotz Kirchenaustritt eine Trauerfeier in der Kirche und was muss hinsichtlich der Hinterbliebenen beachtet werden? In diesem Artikel möchten wir Sie detailliert, übersichtlich und strukturiert über das Thema Kirchenaustritt und Tod informieren. Vorweg aber die gute Nachricht: In der Schweiz haben alle Personen, unabhängig von Religion oder ethnischer Herkunft Anrecht auf eine ordentliche Bestattung.
Werde ich trotz Kirchenaustritt beerdigt?
JA – Für die Bestattung auf dem Friedhof ist ausschliesslich die jeweilige Einwohnergemeinde verantwortlich. Jede in der Schweiz wohnhafte Person hat das Anrecht auf eine ordentliche Bestattung, unabhängig von Religion, Konfession oder politischer Ansicht. Die Bestattung ist ausschliesslich Sache des Staates, beziehungsweise der Einwohnergemeinde. Oftmals wird die Beerdigung/Bestattung mit dem Gottesdienst oder der Grabrede verwechselt. Die rituelle «Feierlichkeit» bei einem Todesfall kann von jeder beliebigen Organisation oder Person durchgeführt werden. Die Kirche ist eine Organisation von vielen, welche rituelle Beerdigungszeremonien durchführen.
Wer ist für die Beerdigung zuständig?
Die eigentliche Beerdigung, beziehungsweise die Bestattung wird vom städtischen Bestattungsamt oder einem privaten Bestattungsunternehmen durchgeführt. Bei einem Todesfall wird in den meisten Fällen das städtische- oder ein privates Bestattungsinstitut beigezogen. Detaillierte Informationen zu dieser Frage erhalten Sie auf der Seite «Kirchenaustritt und Tod».
Hat die Kirche etwas mit der Beerdigung zu tun?
NEIN – Die Kirche ist für die rituelle Begleitung der Hinterbliebenen – beispielsweise durch die Organisation und Durchführung des Trauergottesdienstes in der Kirche sowie der Grabrede zuständig. Zudem bietet die Kirche seelsorgerische Dienste für die Hinterbliebenen der verstorbenen Person an.
Wer organisiert die Trauerfeier?
Jede private oder juristische Person (Unternehmen, Organisation, Verein) kann Trauerzeremonien anbieten und durchführen. Die Kirche als Organisation ist durch den geschichtlichen Hintergrund in der Schweiz sicherlich eine der bekanntesten Anbieterinnen auf dem Markt von rituellen Zeremonien. Zugang zu kirchlichen Zeremonien (z.B. Beerdigung, Taufe, kirchliche Heirat) haben nur Mitglieder, welche Kirchensteuern bezahlen. Nebst der Kirche bieten mittlerweile sehr viele Personen und Unternehmen rituelle Zeremonien an und konkurrenzieren die Kirche dadurch erheblich.
Unsere Partner für konfessionslose Beerdigungen:
Cérémonie Grichting
Ein kleines Team von professionellen Redner*innen für konfessionslose Trauerfeiern
Jan Euskirchen
Erfahrener Trauerredner und Unterstützer bei der Planung von Beerdigungen
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