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Christkatholische Landeskirche

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Christkatholische Landeskirche

Christkatholische Landeskirche

Die Christkatholische Landeskirche ist eine Körperschaft des öffentliches Recht und geniesst das Privileg, Kirchensteuern über die ordentlichen Steuern zu erheben. Die Rechten und Pflichten sind einerseits in der Kantonsverfassung, andererseits in der Kirchenverfassung festgelegt.

Laut einer Statistik der Christkatholischen Kirche der Schweiz aus dem Jahr 2021 hatte diese Kirche zu diesem Zeitpunkt etwa 21’000 Mitglieder. Dies entspricht etwa 0,25% der Gesamtbevölkerung der Schweiz.

Weitere Informationen zur christkatholischen Landeskirche Schweiz erhalten Sie direkt über die Website www.christkatholisch.ch.

Kirchenaustritt Christkatholisch

Der Kirchenaustritt muss schriftlich bei der Kirchgemeinde eingereicht werden, die für Sie und Ihren Wohnort zuständig ist. Leider bieten wir die Konfession «Christkatholisch» nicht mehr über unser Online-Formular an. Obwohl nur eine sehr kleine Minderheit (0,25%) der christkatholischen Kirche angehören, wurde das Formular von vielen katholiken (römisch-katholisch) mit der falschen Konfession (christkatholisch) ausgefüllt. Dies hat sowohl für die austrittswilligen Personen, wie auch für uns und die christkatholische Kirche zu einem erheblichen Mehraufwand geführt.

Personen, die aus der christkatholischen Kirche austreten möchten, können dies über das kostenlose Formular unter der Seite «Gratis-Musterbriefvorlage» erledigen. Die Adresse Ihrer Kirchgemeinde finden Sie auf der Website der christkatholischen Kirche www.christkatholisch.ch.

Kirchenaustritt von Hand unterschreiben

Kirchenaustritt
per 31. Oktober 2024

Fordern Sie bis zum 31. Oktober 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.

Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.

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Die römisch-katholische Landeskirche ist eine Körperschaft des öffentliches Recht und geniesst in den meisten Kantonen das Privileg, Kirchensteuern über die ordentlichen Steuern zu erheben.

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per 31. Oktober 2024

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Austreten
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