Landeskirchen & Konfessionen
Kirchenaustritt
Übersicht Konfessionen
In der christlich geprägten Schweiz sind aus historischen Gründen die römisch-katholische, die evangelisch-reformierte und selten die christkatholische Kirche öffentlich-rechtlich anerkannt. Welche Konfession öffentliches Recht geniesst, ist Sache der Kantone. Durch die öffentliche Anerkennung sind die Staatskirchen berechtigt, ihre Kirchensteuern über das Steueramt am Wohnort einzutreiben.
Sie wissen nicht, welcher Konfession Sie angehören oder ob Sie Kirchensteuern bezahlen? Die Gemeindeverwaltung oder das Steueramt an Ihrem Wohnort gibt Ihnen gerne Auskunft darüber.
Römisch-katholische Kirche
Christkatholische Landeskirche
Evangelisch-reformierte Landeskirche
Kirchenaustritt Formular
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Automatische Abwicklung mit dem Steueramt per 31. Dezember 2024.
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