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Kirchenaustritt Schweiz ist eine von Kirche und Staat unabhängige Organisation für den offiziellen Kirchenaustritt in der Schweiz

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Die Pfarrei

Kirchenaustritt Pfarrei, Pfarramt

Die Pfarrei

Symbolischer Kirchenaustritt

Die Pfarrei als einfache Glaubensgemeinschaft untersteht der jeweiligen Kirchgemeinde und wird, nebst Spenden, durch die Kirchgemeinde finanziert. Im Gegensatz zur Kirchgemeinde besitzt die Pfarrei keine öffentliche Anerkennung.

Die Pfarrei ist eine Glaubensgemeinschaft innerhalb Kirche, oder eben Kirchgemeinde. Ihre Aufgabe liegt in der Verbreitung der christlichen Botschaft und der Organisation von christlichen Ritualen. Die Mitgliedschaft ist rein symbolisch und hat weder rechtliche- noch finanzielle Auswirkungen. Die Mitgliedschaft (Eintritt) in die Pfarrei wird durch die heilige Taufe erlangt. Die Taufe ist ein Ritual ohne staatliche Anerkennung. Aus diesem Grund ist ein rechtlich anerkannter Austritt aus der Pfarrei nicht möglich. Die Mitgliedschaft besteht nur gegenüber der Kirche, nicht gegenüber dem Staat.

Ein Austritt aus der Pfarrei ist aus rechtlicher Sicht weder möglich noch notwendig. Ähnlich der Mitgliedschaft haben auch Rituale wie beispielsweise die kirchliche Hochzeit keine Bedeutung vor dem Gesetzgeber.

Für den rechtsgültigen Kirchenaustritt ist ausschliesslich die Kirchgemeinde zuständig. Nur mit dem Austritt aus der Kirchgemeinde werden Sie von der Kirchensteuer befreit. Gleichzeitig erlangen Sie mit dem Austritt aus der Kirchgemeinde den konfessionslosen Status.

Da die Pfarrei mit dem rechtsgültigen Kirchenaustritt NICHT in direkter Verbindung steht, sind Angaben wie «Taufdatum» und/oder «Taufort» nicht notwendig, um aus der Kirche (Kirchgemeinde) austreten zu können.

Kirchenaustritt von Hand unterschreiben

Kirchenaustritt
per 30. November 2024

Fordern Sie bis zum 30. November 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.

Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.

Ähnliche Informationen

Die Kirchgemeinde

Für den rechtsgültigen Kirchenaustritt ist ausschliesslich die Kirchgemeinde zuständig. Damit endet die Kirchenmitgliedschaft und die Kirchensteuerpflicht.

Gemeindeverwaltung und Steueramt

In der Schweiz ist ausschliesslich die Kirche für den Kirchenaustritt zuständig. Weder die Gemeindeveraltung, noch das Steueramt hat das Recht, Ihren Kirchenaustritt zu bearbeiten oder zu bestätigen

 Offizieller Kirchenaustritt
per 30. November 2024

Tags:
Austreten
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