Kirchenaustritt Zug
Kirchenaustritt
Formular
Jetzt austreten mit dem vollständigen und an Ihre Kirche adressierten Austrittsformular.
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Kirchenaustritt Zug
Austrittsformular
Mit dem offiziellen Austrittsformular treten Sie im Kanton Zug per 30. November 2024 aus der reformierten oder katholischen Kirche aus.
Der Kirchenaustritt wird innerhalb von 6-8 Wochen bestätigt und ist anschliessend in der ganzen Schweiz gültig.
Fordern Sie das Austrittsformular für den Kanton Zug zum unterschreiben an.
Senden Sie das unterschriebene Austrittsformular an die angegebene Adresse.
Ihr Kirchenaustritt wird automatisch beim Steueramt rückwirkend per 30. November 2024 bestätigt.
Kirchensteuer Stopp
ab 30. November 2024
Im Kanton Zug müssen die Kirchensteuern nach dem kantonalem Steuerrecht bis und mit Austrittsmonat bezahlt werden.
Kirchenaustritt Zug
Landeskirchen
In der Schweiz geniessen aus historischen Gründen ausschliesslich christliche Kirchen die staatliche Anerkennung.
Welche Landeskirchen staatlich anerkannt sind, wird in der jeweiligen Kantonsverfassung bestimmt.
Im Kanton Zug sind folgende Kirchen vom Staat anerkannt und dürfen Kirchensteuern einziehen:
Römisch-katholische
Landeskirche
Wichtige Informationen, um den katholischen Kirchenaustritt im Kanton Zug selber einzureichen.
Evangelisch-reformierte
Landeskirche
Wichtige Informationen, um den reformierten Kirchenaustritt im Kanton Zug selber einzureichen.
Kirchensteuern
berechnen
Berechnen Sie Ihre Kirchensteuern direkt beim Steuerrechner auf der Website vom Kanton Zug.
Kirchenaustritt Zug
Steuerbare Personen
Welche Personen von der Kirche besteuert werden dürfen, wird in der jeweiligen Kantonsverfassung oder im kantonalem Steuergesetz definiert.
In den meisten Kantonen müssen sowohl natürliche Personen wie auch juristische Personen (Unternehmen) und Immobilien Kirchensteuern bezahlen.
Im Kanton Zug sind laut Steuergesetz folgende Personen Kirchensteuerpflichtig:
Natürliche Personen (Erwachsene)
Natürliche Personen (Kinder)
Immobilien & Grundstücke
Juristische Personen (Unternehmen)
Kirchenaustritt
Kontakt
Kirchenaustritt Schweiz
Sekretariat | Verwaltung
Raggentörli 2 | 6210 Sursee
Kirchenaustritt Zug
Steuersubjekte
Welche Subjekte von der Kirche besteuert werden dürfen, wird in der jeweiligen Kantonsverfassung oder im kantonalen Steuergesetz definiert.
Im Kanton Zug darf die Kirche auf folgende Subjekte Kirchensteuern erheben:
Kirchensteuern Liquidationssteuer
Kirchensteuern Grundstücksteuern
Kirchensteuern Einkommen
Kirchensteuern Minimalsteuer
Kirchensteuern Lotteriegewinnsteuer
Kirchensteuern Vermögen