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Kirchenaustritt Schweiz ist eine von Kirche und Staat unabhängige Organisation für den offiziellen Kirchenaustritt in der Schweiz

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Kirchenaustritt Zug

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 Kirchensteuer
Personen

Welche Personen bezahlen Kirchensteuern in Zug?


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Rechner

Wie hoch sind die Kirchensteuern in Zug?


 Kirchenaustritt
Formular

Jetzt austreten mit dem vollständigen und an Ihre Kirche adressierten Austrittsformular.

4.8/5


 Anerkannte
Kirchen

Aus welchen anerkannten Kirchen kann ich in Zug austreten?


 Kirchen
Adressen

Adressen von allen Kirchgemeinden im Kanton Zug.

Kirchenaustritt Zug
Austrittsformular

Mit dem offiziellen Austrittsformular treten Sie im Kanton Zug per 30. November 2024 aus der reformierten oder katholischen Kirche aus.
Der Kirchenaustritt wird innerhalb von 6-8 Wochen bestätigt und ist anschliessend in der ganzen Schweiz gültig.

Kirchenaustritt Anleitung Schritt 2

Fordern Sie das Austrittsformular für den Kanton Zug zum unterschreiben an.

Kirchenaustritt Anleitung Schritt 1

Senden Sie das unterschriebene Austrittsformular an die angegebene Adresse.

Kirchenaustritt Austrittsbestätigung Grafik

Ihr Kirchenaustritt wird automatisch beim Steueramt rückwirkend per 30. November 2024 bestätigt.

Kirchensteuer Stopp
ab 30. November 2024

Im Kanton Zug müssen die Kirchensteuern nach dem kantonalem Steuerrecht bis und mit Austrittsmonat bezahlt werden.

Kirchenaustritt Zug
Landeskirchen

In der Schweiz geniessen aus historischen Gründen ausschliesslich christliche Kirchen die staatliche Anerkennung.
Welche Landeskirchen staatlich anerkannt sind, wird in der jeweiligen Kantonsverfassung bestimmt.
Im Kanton Zug sind folgende Kirchen vom Staat anerkannt und dürfen Kirchensteuern einziehen:

Kirchenaustritt reformierte Kirche Header

 Römisch-katholische
Landeskirche

Wichtige Informationen, um den katholischen Kirchenaustritt im Kanton Zug selber einzureichen.

Kirchenaustritt katholische Kirche Header

 Evangelisch-reformierte
Landeskirche

Wichtige Informationen, um den reformierten Kirchenaustritt im Kanton Zug selber einzureichen.

Kirchensteuern
berechnen

Berechnen Sie Ihre Kirchensteuern direkt beim Steuerrechner auf der Website vom Kanton Zug.

Kirchenaustritt Zug
Steuerbare Personen

Welche Personen von der Kirche besteuert werden dürfen, wird in der jeweiligen Kantonsverfassung oder im kantonalem Steuergesetz definiert.
In den meisten Kantonen müssen sowohl natürliche Personen wie auch juristische Personen (Unternehmen) und Immobilien Kirchensteuern bezahlen.
Im Kanton Zug sind laut Steuergesetz folgende Personen Kirchensteuerpflichtig:

Natürliche Personen (Erwachsene)

Der Kirchenaustritt ist für alle erwachsenen Personen möglich, die Mitglied einer Schweizer Landeskirche sind. Ausnahmen gibt es in den Kantonen Genf, Waadt, Wallis und Tessin.

Natürliche Personen (Kinder)

Nach dem Kirchenrecht der Landeskirchen erhalten Personen ab dem 16. Lebensjahr die Volljährigkeit und dürfen selber über den Kirchenaustritt bestimmen.

Immobilien & Grundstücke

In 20 der 26 Kantone und Halbkantone sind die Landeskirchen berechtigt, Kirchensteuern auf Liegenschaften und/oder Grundstücken zu erheben.

Juristische Personen (Unternehmen)

In 20 der 26 Kantone und Halbkantone können die anerkannten Kirchen die Unternehmen besteuern oder erhalten einen Teil der Erträge der staatlichen Unternehmenssteuererträge.

Kirchenaustritt
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Steuersubjekte

Welche Subjekte von der Kirche besteuert werden dürfen, wird in der jeweiligen Kantonsverfassung oder im kantonalen Steuergesetz definiert.
Im Kanton Zug darf die Kirche auf folgende Subjekte Kirchensteuern erheben:

Kirchensteuern Liquidationssteuer

Bei der Liquidationssteuer handelt es sich um eine einmalige Kirchensteuer, die aus der Veräusserung, Verwertung oder der Überführung eines Vermögenswertes vom Geschäfts- ins Privatvermögen entsteht.

Kirchensteuern Grundstücksteuern

Wer Wohneigentum besitz, muss in gut der Hälfte aller Kantone Steuern auf Wohneigentum an die Kirche entrichten. Die Kirchensteuer auf Immobilien muss in den entsprechenden Kantonen unabhängig vom Konfessionsstatus bezahlt werden.

Kirchensteuern Einkommen

Bei der Kirchensteuer auf Einkommen handelt es sich um die umgangssprachlich als «Kirchensteuern» bezeichnete Steuerabgabe an die Kirche. Die Kirchensteuer wird in den meisten Kantonen prozentual vom steuerbaren Einkommen berechnet.

Kirchensteuern Minimalsteuer

Bei der Minimalsteuer handelt es sich um eine kantonale Steuer, die im kantonalen Steuerrecht geregelt wird. Die Minimalsteuer gilt ausschliesslich für juristische Personen. Dazu gehören Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.

Kirchensteuern Lotteriegewinnsteuer

Bei der Kirchensteuer auf Lotteriegewinne handelt es sich um die Abgabe an die Kirche auf allfällige Gewinne aus Glücksspielen. Die Abgabe auf Lotteriegewinne haben Sie als Kirchenmitglied einmalig zu entrichten.

Kirchensteuern Vermögen

Bei der Kirchensteuer auf Vermögen handelt es sich um die jährliche Abgabe an die Kirche auf Ihr Gesamtvermögen, welches Sie als Kirchenmitglied zu entrichten haben.

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