Postversand | Einschreiben
Wir empfehlen: Postversand als Einschreiben
Wie Sie dem Artikel «wohin senden» entnehmen können, muss der Austrittsbrief an die für Sie zuständige Kirchgemeinde, Pfarrei oder an das dazugehörige Sekretariat gelangen. Grundsätzlich raten wir ausdrücklich dazu, den Austrittsbrief per EINSCHREIBEN an die Kirche zu senden.
Zwar kostet der eingeschriebene Postversand eine zusätzliche Gebühr von Fr. 6.80, dafür erhalten Sie von der Post eine Quittung, mit welcher Sie den Versand des Austrittsschreibens bei Nichterhalt der Austrittsbestätigung belegen können.
Die Postquittung wird explizit von der Kirche verlangt, wenn Ihr Austrittsschreiben bei der Kirche «untergegangen» ist, was in 17% der Fälle passiert (Statistik Kirchenaustritt Schweiz, 2018).
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- Bestätigung für Steueramt
- Korrekte Empfängeradresse
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Vorteil des Einschreibens
Rund 36 Prozent aller Kirchenaustritte werden nicht auf Anhieb bestätigt. Die Gründe dafür sind vielfältig. Viele Austrittsbriefe (Musterbrief-Vorlagen) sind entweder unvollständig, weisen rechtliche Fehler auf oder sind ganz einfach falsch adressiert. In diesen Fällen ist es der Kirche nicht möglich, den Kirchenaustritt zu bestätigen. Als Folge gibt es nur eine Lösung: Der komplette Kirchenaustritt-Vorgang muss nochmals wiederholt werden.
Aber auch bei vollständigen und korrekt adressierten Austrittsbriefen ist die schriftliche Austrittsbestätigung nicht immer garantiert. Rund 17% aller Kirchenaustritte in der Schweiz werden nicht bestätigt, weil das Austrittsdokument laut Aussage der Kirche entweder «verloren» gegangen – oder nie bei der korrekten Kirchenstelle eingegangen ist.
In diesem Fall steht dann jeweils Aussage gegen Aussage. Die austrittswillige Person bezeugt, das Austrittsschreiben auf dem Postweg an die «korrekte» Kirchenstelle gesendet zu haben, während die Kirche behauptet, nicht über den Kirchenaustritt informiert worden zu sein.
Fazit: Der Austrittsbrief wurde zwar gesendet, ist aber nicht mehr auffindbar. Bittet man die Kirche trotzdem um die nachträgliche Bestätigung des Kirchenaustritts, verlangt diese jeweils die Beweisführung mittels Postquittung. Aus diesem Grund empfehlen wir allen austrittswilligen Personen, den Austrittsbrief per EINSCHREIBEN an die Kirche zu senden.
Wiederspruch bei der Kirche
Unsere Organisation wird regelmässig von verschiedenen Kirchenstellen darum gebeten, die Empfehlung «Postversand als EINSCHREIBEN» zurückzuziehen. Von Seiten der Kirche wird dann behauptet, dass der Versand als Einschreiben nicht notwendig oder gar übertrieben ist. Gleichzeitig verlangen gerade diese Kirchenstellen die Beweisführung mittels Postquittung, falls Austrittsbriefe nicht mehr auffindbar sind.
Immer mehr Kirchenstellen beschweren sich bei unserer Rechtsabteilung darüber, dass Mitarbeiter die eingeschriebenen Briefe persönlich und gegen Unterschrift bei der Poststelle abholen müssen. Laut Aussage der Kirche ist dieser Aufwand nicht zumutbar (Aussage Pfarrer Emmenbrücke LU).
Postquittung spart Zeit und Geld
Fazit: Wer den Versand des Austrittbriefes durch die Postquittung beweisen kann, muss den Kirchenaustritt-Prozess im Problemfall nicht wiederholen. Es reicht, die Quittung an die entsprechende Kirchenstelle zu senden. Dadurch kann die Austrittsbestätigung, rückwirkend auf das Austrittsdatum, erwirkt werden. Die Investition der zusätzlichen Einschreibegebühr in der Höhe von Fr. 6.80 kann gerade bei Problemen eine gute Investition sein.
Sie möchten nichts mit dem Kirchenaustritt zutun haben und zu 100% sicher sein, dass Ihr Kirchenaustritt ohne Probleme bestätigt wird? Unterstützen Sie unsere Organisation, indem Sie das Kirchenaustritt-Formular ausfüllen. Für nur CHF 29.- erhalten Sie das rechtlich korrekte, 100% vollständige Austrittsschreiben mit der korrekten Empfängeradresse der Kirche. Sie müssen dieses nur noch unterschreiben und bei der Post als Einschreiben aufgeben.
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