Standardversand A-Post
Kirchenaustritt Standardversand
Der Standardversand per A- oder B-Post ist einfach und bequem, weil das Kuvert mit dem Austrittsbrief beim nächsten Post-Briefkasten eingeworfen werden kann. Der Nachteil liegt darin, dass Sie den Versand mittels A- oder B-Post nicht nachweisen können.
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, den Austrittsbrief per A- oder B-Post an die zuständige Kirchenstelle zu senden. Dadurch können Sie sich den Gang zum Postschalter ersparen und sind nicht auf die Öffnungszeiten der Post angewiesen. Nach dem Postversand werden Austrittsgesuche in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen von der Kirche bearbeitet und schriftlich bestätigt.
Bleibt der Kirchenaustritt jedoch kommentarlos unbestätigt, was bei rund jedem 10. Kirchenaustritt der Fall ist, stellt sich die Frage nach der Ursache. Haben Sie den Kirchenaustritt an die korrekte Empfängeradresse der Kirche gesendet? Haben Sie den Kirchenaustritt wirklich versendet? Diese Fragen werden nach Kontaktaufnahme mit der Kirche oft gestellt. Die Beweispflicht des Versandes liegt dabei bei Ihnen als austrittswillige Person. Können Sie den Versand nicht mittels Post-Quittung beweisen, müssen Sie den ganzen Prozess von der Unterschrift bis zum Versand nochmals wiederholen. Gleichzeitig verzögert sich die Bestätigung, weil das Poststempeldatum als Stichdatum gezählt wird.
Fazit: Der Standardversand ist einfach, günstig und bequem, sofern der Kirchenaustritt fristgerecht bestätigt wird. Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, empfehlen wir den Versand als EINSCHREIBEN, bei welchem Sie eine Post-Quittung als Versandbeweis erhalten.
Kirchenaustritt
per 30. November 2024
Fordern Sie bis zum 30. November 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.
Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.
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