Kirchenaustritt persönlich aushändigen
Kirchenaustritt persönlich aushändigen
Der Kirchenaustritt kann persönlich bei der Kirche abgegeben werden. Dadurch können Portokosten gespart werden. Bei der persönlichen Aushändigung sollte unbedingt eine schriftliche Empfangsbestätigung eingefordert werden.
Wenn der Weg zur Kirche einfacher ist als zur Poststelle, kann der Kirchenaustritt auch persönlich übergeben werden. Es ist zu beachten, dass der Kirchenaustritt bei der dafür zuständigen Stelle der Kirche abgegeben wird. Oftmals ist dafür das Pfarramt, das Pfarreisekretariat, das Kirchgemeindesekretariat oder der/die Gemeindepräsident/in zuständig. Fordern Sie von der Person, welche Ihren Kirchenaustritt entgegennimmt, unbedingt eine schriftliche Empfangsbestätigung an. Die Empfangsbestätigung sollte auf alle Fälle das Empfangsdatum und die Unterschrift beinhalten.
Vom einfachen Einwurf in den Briefkasten der Kirche ist abzuraten, weil ein verbindliches Datum mittels Poststempel fehlt. Das Austrittsdatum kann somit willkürlich von der Kirche bestimmt werden. Gleichzeitig ist es nicht möglich, den Versand bei Problemen zu beweisen.
Kirchenaustritt
per 31. Dezember 2024
Fordern Sie bis zum 31. Dezember 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.
Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.
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