Portugal
Portugiesische Staatsangehörige
Die christlichen Landeskirchen in Portugal sind unabhängig organisiert und finanziert. Sie stehen nicht in Verbindung zu den Landeskirchen in der Schweiz. Der Kirchenaustritt in der Schweiz hat somit keine Auswirkungen auf die Mitgliedschaft in Portugal. Ebenfalls hat der Kirchenaustritt in Portugal keine Auswirkungen auf die Mitgliedschaft in der Schweiz.
In der Schweiz bezahlen natürliche Personen nur dann Kirchensteuern, wenn sie Mitglied in einer Schweizer Landeskirche sind. Für die Mitgliedschaft wird ein Steuerdomizil (Wohnsitz) oder Steuerpflicht (z.B. Quellensteuern bei Grenzgängern) vorausgesetzt. Portugiesische Staatsangehörige, die in der Schweiz Kirchensteuern bezahlen, müssen den Kirchenaustritt in der Schweiz einreichen.
Kirchenaustritt in Portugal
Ein allfälliger Kirchenaustritt in Portugal hat keinen Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in der Schweiz. Personen, die in Portugal aus der Kirche ausgetreten sind, können trotzdem als Kirchenmitglied in der Schweiz registriert werden (z.B. bei der Immigration in die Schweiz). Portugiesische Staatsangehörige, die keine Kirchensteuern in der Schweiz bezahlen möchten, sollten aus diesem Grund eine allfällige Kirchenmitgliedschaft über das Steueramt in der Schweiz prüfen.
Kirchenaustritt in der Schweiz
Der Kirchenaustritt in der Schweiz hat für portugiesische Staatsangehörige keine Auswirkungen auf die Mitgliedschaft in Portugal. Auch wird der Kirchenaustritt in der Schweiz von den Distrikten nicht akzeptiert. Wer in der Schweiz aus der Kirche austritt und später wieder nach Portugal zurückkehrt, muss den Kirchenaustritt in Portugal erneut beantragen.
Kirchenaustritt
per 31. Oktober 2024
Fordern Sie bis zum 31. Oktober 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.
Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.
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