Italien
Italienische Staatsangehörige
Die christlichen Landeskirchen in Italien sind unabhängig organisiert und finanziert. Sie stehen nicht in Verbindung zu den Landeskirchen in der Schweiz. Der Kirchenaustritt in der Schweiz hat somit keine Auswirkungen auf die Mitgliedschaft in Italien. Ebenfalls hat der Kirchenaustritt in Italien keine Auswirkungen auf die Mitgliedschaft in der Schweiz.
In der Schweiz bezahlen natürliche Personen nur dann Kirchensteuern, wenn sie Mitglied in einer Schweizer Landeskirche sind. Für die Mitgliedschaft wird ein Steuerdomizil (Wohnsitz) oder Steuerpflicht (z.B. Quellensteuern bei Grenzgängern) vorausgesetzt. Italienische Staatsangehörige, die in der Schweiz Kirchensteuern bezahlen, müssen den Kirchenaustritt in der Schweiz einreichen.
Kirchenaustritt in Italien
Ein allfälliger Kirchenaustritt in Italien hat keinen Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in der Schweiz. Personen, die in Italien aus der Kirche ausgetreten sind, können trotzdem als Kirchenmitglied in der Schweiz registriert werden (z.B. bei der Immigration in die Schweiz). Italienische Staatsangehörige, die keine Kirchensteuern in der Schweiz bezahlen möchten, sollten aus diesem Grund eine allfällige Kirchenmitgliedschaft über das Steueramt in der Schweiz prüfen.
Kirchenaustritt in der Schweiz
Der Kirchenaustritt in der Schweiz hat für italienische Staatsangehörige keine Auswirkungen auf die Mitgliedschaft in Italien. Auch wird der Kirchenaustritt in der Schweiz von den Regionen/Provinzen nicht akzeptiert. Wer in der Schweiz aus der Kirche austritt und später wieder nach Italien zurückkehrt, muss den Kirchenaustritt in Italien erneut beantragen.
Kirchenaustritt
per 31. Dezember 2024
Fordern Sie bis zum 31. Dezember 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.
Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.
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