Im Kanton Tessin besitzen die offiziell anerkannten Kirchen steuerhoheitliche Befugnisse. Dies bedeutet, dass die offiziell anerkannten Kirchen befugt sind, Kirchensteuern zu erheben. Der Steuersatz wird von jeder Kirchgemeinde individuell festgesetzt. Im Kanton Tessin machen nur wenige Kirchgemeinden vom Recht gebrauch, Kirchensteuern zu erheben.
Der Kanton Tessin hat ein sehr spezielles Kirchensteuermodell: Die Bezahlung der Kirchensteuer ist nur dann obligatorisch, wenn der Steuerpflichtige nicht vorgängig gemeldet hat, dass er die Steuer NICHT entrichten möchte. Der Steuerpflichtige erhält im Kanton Tessin eine Mitteilung, dass er im Kirchensteuerregister eingetragen ist. Der Steuerpflichtige kann dann auf schriftlichem Weg innert 30 Tagen die Bezahlung der Kirchensteuer ablehnen.