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Kirchenaustritt Schweiz
Verwaltung
Raggentörli 2
6210 Sursee

Organisation Kirchenaustritt

HOTLINE 041 555 30 01
kontakt@kirchenaustritt.ch

Kirchenaustritt Schweiz ist eine von Kirche und Staat unabhängige Organisation für den offiziellen Kirchenaustritt in der Schweiz

Kirchenaustritt Schweiz

Verwaltung | Sekretariat

041 555 30 01

kontakt@kirchenaustritt.ch

Kostenlose Hotline

Montag-Donnerstag: 08.00-12.00

Automatische Abwicklung mit Kirche & Steueramt

Offizieller

Kirchenaustritt Schweiz

Nächste Austrittsmöglichkeit

   31. Juli 2026

Treten Sie in wenigen Sekunden aus der reformierten und katholischen Kirche aus – mit dem offiziellen Austrittsformular für Ihre Kirche.

Garantierter Kirchensteuer-Stopp per
31. Juli 2026

Kirchensteuern sparen

Kirchensteuern bezahlen alle Mitglieder der reformierten oder katholischen Kirche sind.

Mit dem offiziellen Kirchenaustritt sparen Sie im Durchschnitt

CHF726

pro Person und Jahr

Kirchensteuer-Stopp per
31. Juli 2026

Offizieller Kirchenaustritt

Heute einreichen

Erledigen Sie Ihren Kirchenaustritt unbürokratisch wenigen Sekunden. Kontaktlose und fristgerechte Abwicklung mit Kirche und Steueramt.

Kirchenaustritt Anleitung Schritt 2

1. Unterschreiben
Bestellen Sie das für Ihre Kirchenstelle notwendige und 100% vollständige Austrittsformular zum Unterschreiben.

Kirchenaustritt Anleitung Schritt 1

2. Einreichen
Senden Sie das unterschriebene Austrittsformular per Post an die oben rechts angegebene Adresse.

Kirchenaustritt Austrittsbestätigung Grafik

3. Bestätigung
Ihr Kirchenaustritt wird kontaktlos mit der Kirche abgewickelt und per 31. Juli 2026 beim Steueramt bestätigt.

Digitaler Kirchenaustritt

Für die ganze Schweiz

Die meisten Kirchgemeinden in der Schweiz akzeptieren mittlerweile den digitalen Kirchenaustritt.
Füllen Sie das Online-Austrittformular aus und prüfen Sie, ob Sie den Kirchenaustritt in Ihrer Kirchgemeinde online einleiten können.

Offizieller Kirchenaustritt

Bestätigung

Ihr Kirchenaustritt wird direkt von der für Sie zuständigen Kirchenstelle bearbeitet.

Die Austrittsbestätigung wird von der Kirche direkt an Sie und das Steueramt gesendet.

Kontaktlose
Bearbietung

Ihr Kirchenaustritt wird ohne Rücksprache von der Kirche bearbeitet. Wir vertreten Sie per Vollmacht zu 100% gegenüber der Kirche.

Offizielle
Bestätigung

Ihr Kirchenaustritt wird, unabhängig von der Bearbeitungszeit, rückwirkend per 31. Juli 2026, beim Steueramt bestätigt. Inklusive Kopie für Sie.

100%
Austrittsgarantie

Bei Fragen oder Problemen vertreten wir Sie kostenlos gegenüber der Kirche, bis Ihr Kirchenaustritt schriftlich bestätigt wurde.

Über uns

Kirchenaustritt Schweiz
seit 2010

Unser engagiertes Team aus Juristen und Fachexperten übernimmt die vollständige Abwicklung Ihres Kirchenaustritts kompetent, zuverlässig und schweizweit.

Kirchenaustritt Stefan Amrein

Präsident | Geschäftsleiter
Stefan Amrein
kontakt@kirchenaustritt.ch

Kirchenaustritt Administration

Sekretariat
Natalie Santschi
kontakt@kirchenaustritt.ch

Kirchenaustritt Sekretariat

Kommunikation
Doris Marksteiner
kontakt@kirchenaustritt.ch

Kirchenaustritt Anwalt

Rechtsabteilung
Jean-Luc Rohrer
rechtsabteilung@kirchenaustritt.ch

Austrittsdokument

100% Rechtssicherheit

Sie erhalten das für Ihre Kirchgemeinde und Ihren Kanton notwendige Austrittsdokument. 100% vollständig und unterschriftbereit.


Korrekt adressiert
Jedes Austrittsformular wird individuell für die jeweilige Person, Konfession und Kirchgemeinde erstellt und enthält die korrekte Empfängeradresse der für Sie zuständigen Kirchenstelle.


Alle Rechtsgrundlagen
Das Austrittsformular beinhaltet alle notwendigen Rechtsgrundlagen (Kirchenrecht) der für Sie zuständigen Kirchenstelle.


Alle Personalangaben
Das Austrittsformular beinhaltet alle notwendigen Personalangaben für den vollständigen Kirchenaustritt.


Keine Rückfragen
Unbürokratischer Kirchenaustritt ohne Zusatzangaben wie Taufdatum, Taufort, Gesprächen oder Rücksprache mit der Kirche.


Wir vertreten Sie
Wir vertreten Sie per Vollmacht gegenüber der Kirche, damit Sie ohne Kontakt und Verzögerung aus der Kirche austreten können.


Bestätigung
Automatische Abwicklung durch die Kirche und fristgerechte Bestätigung beim Steueramt per 31. Juli 2026.

Bewertungen

Kundenzufriedenheit 4.8/5

Viele Menschen vertrauen uns beim Kirchenaustritt – hier teilen sie ihre Erfahrungen mit unserem Service.

Preise


Preise 2024

Alle Preise exkl. MWST

Rechtsgültiges Kirchenaustritt-Formular

Individuell erstellt für Ihre Kirchgemeinde

Korrekte Empfängeradresse Ihrer Kirchenstelle

Mit notwendiger Rechtsgrundlagen

Gültig für die ganze Schweiz

Rechtsvertretung bei Verzögerungen

Automatische Abwicklung Kirche & Steueramt

100% Geld-zurück-Garantie


Selber ausdrucken PDF

CHF 29.-

pro Person

  Rechtsgültiges
Kirchenaustritt-Formular

  Individuell erstellt für Ihre Kirchgemeinde

  Korrekte Empfängeradresse Ihrer Kirchenstelle

  Mit notwendiger Rechtsgrundlagen

  Gültig für die ganze Schweiz

  Rechtsvertretung bei Verzögerungen

  Automatische Abwicklung Kirche & Steueramt

  100% Geld-zurück-Garantie

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Preise 2024

Alle Preise exkl. MWST

Rechtsgültiges Kirchenaustritt-Formular

Individuell erstellt für Ihre Kirchgemeinde

Korrekte Empfängeradresse Ihrer Kirchenstelle

Mit notwendiger Rechtsgrundlagen

Gültig für die ganze Schweiz

Rechtsvertretung bei Verzögerungen

Automatische Abwicklung Kirche & Steueramt

100% Geld-zurück-Garantie


Gedruckt per A-Post

CHF 35.-

pro Person

  Rechtsgültiges
Kirchenaustritt-Formular

  Individuell erstellt für Ihre Kirchgemeinde

  Korrekte Empfängeradresse Ihrer Kirchenstelle

  Mit notwendiger Rechtsgrundlagen

  Gültig für die ganze Schweiz

  Rechtsvertretung bei Verzögerungen

  Automatische Abwicklung Kirche & Steueramt

  100% Geld-zurück-Garantie

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Kirchenaustritt Schweiz

Kontakt

Wir sind von Montag bis Freitag, zwischen 08.00 und 12.00 telefonisch für Sie erreichbar.

Kontakt

Kirchenaustritt Administration

Kostenloser Rechtsberatung
Mo-Fr 08.00 bis 12.00 Uhr

Bewertung

Über 5000 positive Kundenbewertungen in den letzten 15 Jahren sprechen für unsere Organisation.

4.8/5

Garantie

Unsere Anwälte setzen sich in der ganzen Schweiz für Ihren Kirchenaustritt ein. Kostenlose Rechtsberatung.

100% Erfolgsquote

Konsequenzen

Kirchenaustritt Informationen

Bei einem Kirchenaustritt stellen sich häufig rechtliche und persönliche Fragen. Da der Austritt ausschliesslich das kirchliche Leben betrifft, hat er keine Auswirkungen auf das zivilrechtliche Leben.

Personen

Wer kann aus der Kirche austreten?

Grundsätzlich kann jede Person, die Mitglied einer staatlich anerkannten Landeskirche ist, ihren Kirchenaustritt erklären. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Unterschrift von mindestens einer erziehungsberechtigten Person erforderlich. Ein Kirchenaustritt ist immer persönlich und wirkt sich nicht auf die Konfession anderer Familienmitglieder aus. Die Kirche akzeptiert keine Kollektivaustritte – für jede austretende Person muss ein eigenes Austrittsformular eingereicht werden.

News

Kirchenaustritt Schweiz

Spannende Beiträge über aktuelle Entwicklungen und Neuigkeiten im Bezug auf den Kirchenaustritt

Konfessionen

Anerkannte Schweizer Landeskirchen

In der Schweiz sind die römisch-katholische, die evangelisch-reformierte und – in einzelnen Kantonen – auch die christkatholische Kirche öffentlich-rechtlich anerkannt. Welche Konfession diesen Status hat, bestimmt der jeweilige Kanton. Falls Sie nicht wissen, ob Sie einer Landeskirche angehören oder Kirchensteuern bezahlen, gibt Ihnen die Gemeindeverwaltung oder das Steueramt Ihres Wohnorts gerne Auskunft.

Schweiz | Suisse | Svizzera | Svizra

Kirchenaustritt Formular

Offizieller Kirchenaustritt – Abwicklung mit Kirche und Steueramt

Erledigen Sie Ihren Austritt aus der reformierten und katholischen Kirche in wenigen Sekunden mit dem vollständigen Austrittsformular für Ihren Kanton.

Kirchensteuer-Stopp per 31. Juli 2026

Austrittsformular für Ihre Kirchgemeinde per Online-Formular anfordern 

kirchenaustritt-bestaetigung

    Austrittsformular unten rechts unterschreiben
   An angegebene Kirchenadresse senden
   Garantierte Bestätigung per 31. Juli 2026

Unsere Anwälte garantieren die ordentliche Abwicklung ohne Rücksprache

Untenstehendes Online-Formular ausfüllen – unterschreiben – austreten

Kirchensteuer-Stopp
CHF 726.-
Jetzt sofort spraren pro Jahr/Person

Offizieller Kirchenaustritt

Online-Formular

Jetzt Online-Formular ausfüllen und Kirchenaustritt heute einreichen.
Garantierter Kirchensteuer-Stopp per 31. Juli 2026

100% Anonymität & Datenschutz.

Jetzt Kirchensteuern sparen

Kirchensteuern bezahlen alle Personen, die Mitglied der reformierten oder katholischen Kirche sind.
Mit dem offiziellen Kirchenaustritt sparen Sie im Durchschnitt

CHF726

pro Person und Jahr

Kirchensteuer-Stopp per 31. Juli 2026

Kirchenaustritt Formular

Anleitung

Erledigen Sie Ihren Kirchenaustritt unbürokratisch wenigen Sekunden mit unserem 100% vollständigen Austrittsformular für Ihre Kirchgemeinde. Kontaktlose und fristgerechte Abwicklung mit Kirche und Steueramt.

Kirchenaustritt Anleitung Schritt 2

1. Unterschreiben
Bestellen Sie das für Ihre Kirchenstelle notwendige und 100% vollständige Austrittsformular zum Unterschreiben.

Kirchenaustritt Anleitung Schritt 1

2. Einreichen
Senden Sie das unterschriebene Austrittsformular per Post an die oben rechts angegebene Adresse.

Kirchenaustritt Austrittsbestätigung Grafik

3. Bestätigung
Ihr Kirchenaustritt wird kontaktlos mit der Kirche abgewickelt und per 31. Juli 2026 beim Steueramt bestätigt.

Kirchenaustritt Formular

Für die ganze Schweiz

Die meisten Kirchgemeinden in der Schweiz akzeptieren mittlerweile den digitalen Kirchenaustritt.
Füllen Sie das Online-Austrittformular aus und prüfen Sie, ob Sie den Kirchenaustritt in Ihrer Kirchgemeinde online einleiten können.

Offizieller Kirchenaustritt

Bestätigung

Ihr Kirchenaustritt wird direkt von der für Sie zuständigen Kirchenstelle bearbeitet.
Die Austrittsbestätigung wird von der Kirche direkt an Sie und das Steueramt gesendet.

Bearbeitung
Kirchgemeinde

Ihr Kirchenaustritt wird ohne Rücksprache von der Kirche bearbeitet. Wir vertreten Sie per Vollmacht zu 100% gegenüber der Kirche.

Offizielle
Bestätigung

Ihr Kirchenaustritt wird, unabhängig von der Bearbeitungszeit, rückwirkend per 31. Juli 2026, beim Steueramt bestätigt. Inklusive Kopie für Sie.

100%
Austrittsgarantie

Bei Fragen oder Problemen vertreten wir Sie kostenlos gegenüber der Kirche, bis Ihr Kirchenaustritt schriftlich bestätigt wurde.

Über uns

Kirchenaustritt Schweiz seit 2010

Unser engagiertes Team aus Juristen und Fachexperten übernimmt die vollständige Abwicklung Ihres Kirchenaustritts kompetent, zuverlässig und schweizweit.

Kirchenaustritt Stefan Amrein

Präsident | Geschäftsleiter
Stefan Amrein
kontakt@kirchenaustritt.ch

Kirchenaustritt Administration

Sekretariat
Natalie Santschi
kontakt@kirchenaustritt.ch

Kirchenaustritt Sekretariat

Kommunikation
Doris Marksteiner
kontakt@kirchenaustritt.ch

Kirchenaustritt Anwalt

Rechtsabteilung
Jean-Luc Rohrer
rechtsabteilung@kirchenaustritt.ch

Kirchenaustritt Formular

100% vollständiges Austrittsformular

Sie erhalten das für Ihre Kirchgemeinde und Ihren Kanton notwendige Austrittsdokument. 100% vollständig und unterschriftbereit.


100% Rechtsvertretung
Wir vertreten Sie per Vollmacht gegenüber der Kirche, damit Sie ohne Kontakt und Verzögerung aus der Kirche austreten können.


Korrekt adressiert
Jedes Austrittsformular wird individuell für die jeweilige Person, Konfession und Kirchgemeinde erstellt und enthält die korrekte Empfängeradresse der für Sie zuständigen Kirchenstelle.


§ Alle Rechtsgrundlagen
Das Austrittsformular beinhaltet alle notwendigen Rechtsgrundlagen (Kirchenrecht) der für Sie zuständigen Kirchenstelle.


Alle Personalangaben
Das Austrittsformular beinhaltet alle notwendigen Personalangaben für den vollständigen Kirchenaustritt.


Keine Rückfragen
Unbürokratischer Kirchenaustritt ohne Zusatzangaben wie Taufdatum, Taufort, Gesprächen oder Rücksprache mit der Kirche.

Bewertungen

Kundenzufriedenheit 4.8/5

Viele Menschen vertrauen uns beim Kirchenaustritt – hier teilen sie ihre Erfahrungen mit unserem Service.

Kirchenaustritt Formular

Preise 2026

Sie erhalten das Austrittsformular jetzt sofort per E-Mail oder innerhalb 24 Stunden per Briefpost zum unterschreiben. Mit den individuellen Rechtsgrundlagen für Ihren Kanton und Ihrer Kirchgemeinde.


Preise

Alle Preise exkl. MWST

Rechtsgültiges Kirchenaustritt-Formular

Individuell erstellt für Ihre Kirchgemeinde

Korrekte Empfängeradresse Ihrer Kirchenstelle

Mit notwendiger Rechtsgrundlagen

Gültig für die ganze Schweiz

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100% Geld-zurück-Garantie


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CHF 29.-

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Wir sind von Montag bis Freitag, zwischen 08.00 und 12.00 telefonisch für Sie erreichbar.

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Kirchenaustritt Administration

Kostenloser Rechtsberatung
Mo-Fr 08.00 bis 12.00 Uhr

Bewertung

Über 5000 positive Kundenbewertungen in den letzten 15 Jahren sprechen für unsere Organisation.

4.8/5

Garantie

Unsere Anwälte setzen sich in der ganzen Schweiz für Ihren Kirchenaustritt ein. Kostenlose Rechtsberatung.

100% Erfolgsquote

Konsequenzen

Kirchenaustritt Informationen

Bei einem Kirchenaustritt stellen sich häufig rechtliche und persönliche Fragen. Da der Austritt ausschliesslich das kirchliche Leben betrifft, hat er keine Auswirkungen auf das zivilrechtliche Leben.

Kirchenaustritt heute einreichen

online einreichen

Sie haben 3 Möglichkeiten, Ihren offiziellen Kirchenaustritt einzureichen:


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Briefpost

Senden Sie Ihr Austrittsformular per Post als EINSCHREIBEN an die im Brief (oben rechts) angegebene Kirchenadresse weiter.


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PDF / Foto

Unterschriebenes Austrittsdokument als PDF, Foto hier hochladen. Wir reichen Ihren Kirchenaustritt heute Ihrer Kirchenstelle ein.


E-Mail
PDF / Foto

Senden Sie uns das unterschriebene Austrittsdokument per E-Mail (PDF, Foto). Wir reichen Ihren Kirchenaustritt heute Ihrer Kirchenstelle ein.

Personen

Wer kann aus der Kirche austreten?

Grundsätzlich kann jede Person, die Mitglied einer staatlich anerkannten Landeskirche ist, ihren Kirchenaustritt erklären. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Unterschrift von mindestens einer erziehungsberechtigten Person erforderlich. Ein Kirchenaustritt ist immer persönlich und wirkt sich nicht auf die Konfession anderer Familienmitglieder aus. Die Kirche akzeptiert keine Kollektivaustritte – für jede austretende Person muss ein eigenes Austrittsformular eingereicht werden.

Natürliche Personen (Erwachsene)

Der Kirchenaustritt ist für alle erwachsenen Personen möglich, die Mitglied einer Schweizer Landeskirche sind. Ausnahmen gibt es in den Kantonen Genf, Waadt, Wallis und Tessin.

Natürliche Personen (Kinder)

Nach dem Kirchenrecht der Landeskirchen erhalten Personen ab dem 16. Lebensjahr die Volljährigkeit und dürfen selber über den Kirchenaustritt bestimmen.

(Ehe-) Paare und Familien

Die Schweizer Landeskirchen akzeptieren keine Kollektiv- Kirchenaustritte. Für jede austretende Person ist ein separates Kirchenaustrittsformular einzureichen. Erhalten Sie mit wenigen Klicks-Austrittsdokumente für Ihre Familie

News

Kirchenaustritt Schweiz

Spannende Beiträge über aktuelle Entwicklungen und Neuigkeiten im Bezug auf den Kirchenaustritt

Kirche kassiert 8000 Franken trotz Austritt

Kirchenaustritt in der Theorie einfach – in der Praxis oft problematisch: Ein Fall aus Buchs AG zeigt, wie Vertrauen in die Kirche teuer werden kann.

Pressemitteilung «digitaler Kirchenaustritt»

Kirchenaustritt Schweiz macht den Kirchenaustritt digital – schnell, einfach und sofort einreichbar. Ab sofort können Personen ihren Kirchenaustritt vollständig digital einreichen.

Konfessionen

Anerkannte Schweizer Landeskirchen

In der Schweiz sind die römisch-katholische, die evangelisch-reformierte und – in einzelnen Kantonen – auch die christkatholische Kirche öffentlich-rechtlich anerkannt. Welche Konfession diesen Status hat, bestimmt der jeweilige Kanton. Falls Sie nicht wissen, ob Sie einer Landeskirche angehören oder Kirchensteuern bezahlen, gibt Ihnen die Gemeindeverwaltung oder das Steueramt Ihres Wohnorts gerne Auskunft.

Römisch-katholische Kirche

Die römisch-katholische Landeskirche ist eine Körperschaft des öffentliches Recht und geniesst in den meisten Kantonen das Privileg, Kirchensteuern über die ordentlichen Steuern zu erheben.

Evangelisch-reformierte Landeskirche

Die evangelisch-reformierte Landeskirche ist eine Körperschaft des öffentliches Recht und geniesst in den meisten Kantonen das Privileg, Kirchensteuern über die ordentlichen Steuern zu erheben.

Christkatholische Landeskirche

Die christkatholische Landeskirche ist eine Körperschaft des öffentliches Recht und geniesst in einigen Kantonen das Privileg, Kirchensteuern über die ordentlichen Steuern zu erheben.
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