Automatische Abwicklung mit Kirche & Steueramt
Offizieller
Kirchenaustritt Schweiz
Nächste Austrittsmöglichkeit
31. Juli 2026
Treten Sie in wenigen Sekunden aus der reformierten und katholischen Kirche aus – mit dem offiziellen Austrittsformular für Ihre Kirche.
Garantierter Kirchensteuer-Stopp per
31. Juli 2026
Kirchensteuern sparen
Kirchensteuern bezahlen alle Mitglieder der reformierten oder katholischen Kirche sind.
Mit dem offiziellen Kirchenaustritt sparen Sie im Durchschnitt
pro Person und Jahr
Kirchensteuer-Stopp per
31. Juli 2026
Offizieller Kirchenaustritt
Heute einreichen
Erledigen Sie Ihren Kirchenaustritt unbürokratisch wenigen Sekunden. Kontaktlose und fristgerechte Abwicklung mit Kirche und Steueramt.

1. Unterschreiben
Bestellen Sie das für Ihre Kirchenstelle notwendige und 100% vollständige Austrittsformular zum Unterschreiben.

2. Einreichen
Senden Sie das unterschriebene Austrittsformular per Post an die oben rechts angegebene Adresse.

3. Bestätigung
Ihr Kirchenaustritt wird kontaktlos mit der Kirche abgewickelt und per 31. Juli 2026 beim Steueramt bestätigt.
Digitaler Kirchenaustritt
Für die ganze Schweiz
Die meisten Kirchgemeinden in der Schweiz akzeptieren mittlerweile den digitalen Kirchenaustritt.
Füllen Sie das Online-Austrittformular aus und prüfen Sie, ob Sie den Kirchenaustritt in Ihrer Kirchgemeinde online einleiten können.
Offizieller Kirchenaustritt
Bestätigung
Ihr Kirchenaustritt wird direkt von der für Sie zuständigen Kirchenstelle bearbeitet.
Die Austrittsbestätigung wird von der Kirche direkt an Sie und das Steueramt gesendet.
Kontaktlose
Bearbietung
Ihr Kirchenaustritt wird ohne Rücksprache von der Kirche bearbeitet. Wir vertreten Sie per Vollmacht zu 100% gegenüber der Kirche.
Offizielle
Bestätigung
Ihr Kirchenaustritt wird, unabhängig von der Bearbeitungszeit, rückwirkend per 31. Juli 2026, beim Steueramt bestätigt. Inklusive Kopie für Sie.
100%
Austrittsgarantie
Bei Fragen oder Problemen vertreten wir Sie kostenlos gegenüber der Kirche, bis Ihr Kirchenaustritt schriftlich bestätigt wurde.
Über uns
Kirchenaustritt Schweiz
seit 2010
Unser engagiertes Team aus Juristen und Fachexperten übernimmt die vollständige Abwicklung Ihres Kirchenaustritts kompetent, zuverlässig und schweizweit.
Austrittsdokument
100% Rechtssicherheit
Sie erhalten das für Ihre Kirchgemeinde und Ihren Kanton notwendige Austrittsdokument. 100% vollständig und unterschriftbereit.
Korrekt adressiert
Jedes Austrittsformular wird individuell für die jeweilige Person, Konfession und Kirchgemeinde erstellt und enthält die korrekte Empfängeradresse der für Sie zuständigen Kirchenstelle.
Alle Rechtsgrundlagen
Das Austrittsformular beinhaltet alle notwendigen Rechtsgrundlagen (Kirchenrecht) der für Sie zuständigen Kirchenstelle.
Alle Personalangaben
Das Austrittsformular beinhaltet alle notwendigen Personalangaben für den vollständigen Kirchenaustritt.
Keine Rückfragen
Unbürokratischer Kirchenaustritt ohne Zusatzangaben wie Taufdatum, Taufort, Gesprächen oder Rücksprache mit der Kirche.
Wir vertreten Sie
Wir vertreten Sie per Vollmacht gegenüber der Kirche, damit Sie ohne Kontakt und Verzögerung aus der Kirche austreten können.
Bestätigung
Automatische Abwicklung durch die Kirche und fristgerechte Bestätigung beim Steueramt per 31. Juli 2026.
Bewertungen
Kundenzufriedenheit 4.8/5
Viele Menschen vertrauen uns beim Kirchenaustritt – hier teilen sie ihre Erfahrungen mit unserem Service.
Preise
Preise 2024
Alle Preise exkl. MWST
Rechtsgültiges Kirchenaustritt-Formular
Individuell erstellt für Ihre Kirchgemeinde
Korrekte Empfängeradresse Ihrer Kirchenstelle
Mit notwendiger Rechtsgrundlagen
Gültig für die ganze Schweiz
Rechtsvertretung bei Verzögerungen
Automatische Abwicklung Kirche & Steueramt
100% Geld-zurück-Garantie
Selber ausdrucken PDF
CHF 29.-
pro Person
Rechtsgültiges
Kirchenaustritt-Formular
Individuell erstellt für Ihre Kirchgemeinde
Korrekte Empfängeradresse Ihrer Kirchenstelle
Mit notwendiger Rechtsgrundlagen
Gültig für die ganze Schweiz
Rechtsvertretung bei Verzögerungen
Automatische Abwicklung Kirche & Steueramt
100% Geld-zurück-Garantie
Preise 2024
Alle Preise exkl. MWST
Rechtsgültiges Kirchenaustritt-Formular
Individuell erstellt für Ihre Kirchgemeinde
Korrekte Empfängeradresse Ihrer Kirchenstelle
Mit notwendiger Rechtsgrundlagen
Gültig für die ganze Schweiz
Rechtsvertretung bei Verzögerungen
Automatische Abwicklung Kirche & Steueramt
100% Geld-zurück-Garantie
Gedruckt per A-Post
CHF 35.-
pro Person
Rechtsgültiges
Kirchenaustritt-Formular
Individuell erstellt für Ihre Kirchgemeinde
Korrekte Empfängeradresse Ihrer Kirchenstelle
Mit notwendiger Rechtsgrundlagen
Gültig für die ganze Schweiz
Rechtsvertretung bei Verzögerungen
Automatische Abwicklung Kirche & Steueramt
100% Geld-zurück-Garantie
Kirchenaustritt Schweiz
Kontakt
Wir sind von Montag bis Freitag, zwischen 08.00 und 12.00 telefonisch für Sie erreichbar.
Bewertung
Über 5000 positive Kundenbewertungen in den letzten 15 Jahren sprechen für unsere Organisation.
4.8/5
Garantie
Unsere Anwälte setzen sich in der ganzen Schweiz für Ihren Kirchenaustritt ein. Kostenlose Rechtsberatung.
100% Erfolgsquote
Konsequenzen
Kirchenaustritt Informationen
Bei einem Kirchenaustritt stellen sich häufig rechtliche und persönliche Fragen. Da der Austritt ausschliesslich das kirchliche Leben betrifft, hat er keine Auswirkungen auf das zivilrechtliche Leben.
Personen
Wer kann aus der Kirche austreten?
Grundsätzlich kann jede Person, die Mitglied einer staatlich anerkannten Landeskirche ist, ihren Kirchenaustritt erklären. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Unterschrift von mindestens einer erziehungsberechtigten Person erforderlich. Ein Kirchenaustritt ist immer persönlich und wirkt sich nicht auf die Konfession anderer Familienmitglieder aus. Die Kirche akzeptiert keine Kollektivaustritte – für jede austretende Person muss ein eigenes Austrittsformular eingereicht werden.
News
Kirchenaustritt Schweiz
Spannende Beiträge über aktuelle Entwicklungen und Neuigkeiten im Bezug auf den Kirchenaustritt
Konfessionen
Anerkannte Schweizer Landeskirchen
In der Schweiz sind die römisch-katholische, die evangelisch-reformierte und – in einzelnen Kantonen – auch die christkatholische Kirche öffentlich-rechtlich anerkannt. Welche Konfession diesen Status hat, bestimmt der jeweilige Kanton. Falls Sie nicht wissen, ob Sie einer Landeskirche angehören oder Kirchensteuern bezahlen, gibt Ihnen die Gemeindeverwaltung oder das Steueramt Ihres Wohnorts gerne Auskunft.
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Kirchenaustritt Formular
Offizieller Kirchenaustritt – Abwicklung mit Kirche und Steueramt
Erledigen Sie Ihren Austritt aus der reformierten und katholischen Kirche in wenigen Sekunden mit dem vollständigen Austrittsformular für Ihren Kanton.
Kirchensteuer-Stopp per 31. Juli 2026
Austrittsformular für Ihre Kirchgemeinde per Online-Formular anfordern
Untenstehendes Online-Formular ausfüllen – unterschreiben – austreten
Offizieller Kirchenaustritt
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Kirchenaustritt Formular
Anleitung
Erledigen Sie Ihren Kirchenaustritt unbürokratisch wenigen Sekunden mit unserem 100% vollständigen Austrittsformular für Ihre Kirchgemeinde. Kontaktlose und fristgerechte Abwicklung mit Kirche und Steueramt.

1. Unterschreiben
Bestellen Sie das für Ihre Kirchenstelle notwendige und 100% vollständige Austrittsformular zum Unterschreiben.

2. Einreichen
Senden Sie das unterschriebene Austrittsformular per Post an die oben rechts angegebene Adresse.

3. Bestätigung
Ihr Kirchenaustritt wird kontaktlos mit der Kirche abgewickelt und per 31. Juli 2026 beim Steueramt bestätigt.
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Für die ganze Schweiz
Die meisten Kirchgemeinden in der Schweiz akzeptieren mittlerweile den digitalen Kirchenaustritt.
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Die Austrittsbestätigung wird von der Kirche direkt an Sie und das Steueramt gesendet.
Bearbeitung
Kirchgemeinde
Ihr Kirchenaustritt wird ohne Rücksprache von der Kirche bearbeitet. Wir vertreten Sie per Vollmacht zu 100% gegenüber der Kirche.
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Bestätigung
Ihr Kirchenaustritt wird, unabhängig von der Bearbeitungszeit, rückwirkend per 31. Juli 2026, beim Steueramt bestätigt. Inklusive Kopie für Sie.
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Austrittsgarantie
Bei Fragen oder Problemen vertreten wir Sie kostenlos gegenüber der Kirche, bis Ihr Kirchenaustritt schriftlich bestätigt wurde.
Über uns
Kirchenaustritt Schweiz seit 2010
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Kirchenaustritt Formular
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100% Rechtsvertretung
Wir vertreten Sie per Vollmacht gegenüber der Kirche, damit Sie ohne Kontakt und Verzögerung aus der Kirche austreten können.
Korrekt adressiert
Jedes Austrittsformular wird individuell für die jeweilige Person, Konfession und Kirchgemeinde erstellt und enthält die korrekte Empfängeradresse der für Sie zuständigen Kirchenstelle.
§ Alle Rechtsgrundlagen
Das Austrittsformular beinhaltet alle notwendigen Rechtsgrundlagen (Kirchenrecht) der für Sie zuständigen Kirchenstelle.
Alle Personalangaben
Das Austrittsformular beinhaltet alle notwendigen Personalangaben für den vollständigen Kirchenaustritt.
Keine Rückfragen
Unbürokratischer Kirchenaustritt ohne Zusatzangaben wie Taufdatum, Taufort, Gesprächen oder Rücksprache mit der Kirche.
Bewertungen
Kundenzufriedenheit 4.8/5
Viele Menschen vertrauen uns beim Kirchenaustritt – hier teilen sie ihre Erfahrungen mit unserem Service.
Kirchenaustritt Formular
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Sie erhalten das Austrittsformular jetzt sofort per E-Mail oder innerhalb 24 Stunden per Briefpost zum unterschreiben. Mit den individuellen Rechtsgrundlagen für Ihren Kanton und Ihrer Kirchgemeinde.
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Bei einem Kirchenaustritt stellen sich häufig rechtliche und persönliche Fragen. Da der Austritt ausschliesslich das kirchliche Leben betrifft, hat er keine Auswirkungen auf das zivilrechtliche Leben.
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Sie haben 3 Möglichkeiten, Ihren offiziellen Kirchenaustritt einzureichen:
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Briefpost
Senden Sie Ihr Austrittsformular per Post als EINSCHREIBEN an die im Brief (oben rechts) angegebene Kirchenadresse weiter.
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Unterschriebenes Austrittsdokument als PDF, Foto hier hochladen. Wir reichen Ihren Kirchenaustritt heute Ihrer Kirchenstelle ein.
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PDF / Foto
Senden Sie uns das unterschriebene Austrittsdokument per E-Mail (PDF, Foto). Wir reichen Ihren Kirchenaustritt heute Ihrer Kirchenstelle ein.
Personen
Wer kann aus der Kirche austreten?
Grundsätzlich kann jede Person, die Mitglied einer staatlich anerkannten Landeskirche ist, ihren Kirchenaustritt erklären. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Unterschrift von mindestens einer erziehungsberechtigten Person erforderlich. Ein Kirchenaustritt ist immer persönlich und wirkt sich nicht auf die Konfession anderer Familienmitglieder aus. Die Kirche akzeptiert keine Kollektivaustritte – für jede austretende Person muss ein eigenes Austrittsformular eingereicht werden.
Natürliche Personen (Erwachsene)
Natürliche Personen (Kinder)
(Ehe-) Paare und Familien
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Kirche kassiert 8000 Franken trotz Austritt
Pressemitteilung «digitaler Kirchenaustritt»
Konfessionen
Anerkannte Schweizer Landeskirchen
In der Schweiz sind die römisch-katholische, die evangelisch-reformierte und – in einzelnen Kantonen – auch die christkatholische Kirche öffentlich-rechtlich anerkannt. Welche Konfession diesen Status hat, bestimmt der jeweilige Kanton. Falls Sie nicht wissen, ob Sie einer Landeskirche angehören oder Kirchensteuern bezahlen, gibt Ihnen die Gemeindeverwaltung oder das Steueramt Ihres Wohnorts gerne Auskunft.































































