NEU: Austritt 100% digital einreichen
Offizieller
Kirchenaustritt Schweiz
Kirchensteuer-Stopp per
31. Dezember 2025
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Postversand heute an Ihre Kirche
Bestätigung per 31. Dezember 2025
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Austritt in Sekunden einreichen
Digitales
Austrittformular
Füllen Sie jetzt das digitale Austrittsformular mit Unterschrift aus, damit wir Ihren Kirchenaustritt heute per Briefpost bei Ihrer Kirchenstelle einreichen können.
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4.8/5
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Mit dem offiziellen Kirchenaustritt sparen Sie im Durchschnitt
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Offizieller Kirchenaustritt
Heute eingereicht
Wir haben Druck und Versand des digitalen Kirchenaustritt vollständig automatisiert.
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Austrittsbrief mit
Ihrer Unterschrift
Nachdem Sie das digitale Austrittsformular ausgefüllt haben, ergänzen wir Ihren Austrittsbrief für Ihre Kirchgemeinde mit Ihrer Digital-Unterschrift.
Druck Ihres
Austrittsbriefs
Ihr vollständiger Austrittsbrief wird automatisch gedruckt und für den Postversand an Ihre Kirchgemeinde vorbereitet.
Versand mit
Schweizerischen Post
Ihr Kirchenaustritt wird heute,
7. Dezember 2025 als A-Post Plus, mit elektronischer Sendungsverfolgung an Ihre Kirchgemeinde versendet.
Digitaler Kirchenaustritt
Für die ganze Schweiz
Die meisten Kirchgemeinden in der Schweiz akzeptieren mittlerweile den digitalen Kirchenaustritt.
Füllen Sie das Online-Austrittformular aus und prüfen Sie, ob Sie den Kirchenaustritt in Ihrer Kirchgemeinde online einleiten können.
Offizieller Kirchenaustritt
Bestätigung
Ihr Kirchenaustritt wird direkt von der für Sie zuständigen Kirchenstelle bearbeitet.
Die Austrittsbestätigung wird von der Kirche direkt an Sie und das Steueramt gesendet.
Bearbeitung
Kirchgemeinde
Wir prüfen sowohl die Entgegennahme Ihres Kirchenaustritts durch die Kirche per elektronischer Sendeverfolgung wie auch die Bearbeitung.
Offizielle
Bestätigung
Ihr Kirchenaustritt wird, unabhängig von der Bearbeitungszeit, rückwirkend per 31. Dezember 2025 beim Steueramt bestätigt, inkl. Kopie für Sie.
100%
Austrittsgarantie
Bei Fragen oder Problemen vertreten wir Sie kostenlos gegenüber der Kirche, bis Ihr Kirchenaustritt schriftlich bestätigt wurde.
Über uns
Kirchenaustritt Schweiz
seit 2010
Unser engagiertes Team aus Juristen und Fachexperten übernimmt die vollständige Abwicklung Ihres Kirchenaustritts kompetent, zuverlässig und schweizweit.
Digitale Unterschrift
100% Sicherheit
Mit der digitalen Signatur im Online-Formular können Sie Ihren Kirchenaustritt in wenigen Sekunden einleiten. Sollte die Kirche auf eine handschriftliche Signatur bestehen, können Sie diese einfach mit dem mitgelieferten Austrittsbrief per B-Post nachreichen.
Offizieller
Kirchenaustritt Schweiz
Neu seit 1. Dezember 2025 – Austritt digital einleiten
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Kirchensteuer-Stopp per 31. Dezember 2025
Wir übernehmen den kompletten Austrittsprozess:

Erstellen Ihres Austrittsbriefs mit Ihrer Signatur
Druck Ihres 100% vollständigen Austrittbriefs
Postversand per 7. Dezember 2025 an Ihre Kirche
Übernahme der Einschreibegebühr von CHF 6.80
Füllen Sie dazu einfach das Online-Formular aus und setzen Sie Ihre Unterschrift direkt in das digitale Signaturfeld

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Rechtliche
Ausgangslage
Die meisten Kirchverfassungen (katholisch und reformiert) fordern für die Gültigkeit eines Kirchenaustritts die handschriftliche Unterschrift.
Kirchenaustritt
in der Praxis
In der Praxis werden Kirchenaustritte mittels digitaler Unterschrift seit einigen Jahren anstandlos und ohne Rücksprache bestätigt.
Unterschrift
einfach nachreichen
Sie erhalten von uns im Anschluss auf den digitalen Austritt eine Kopie Ihres Austrittbriefes, mit welchem Sie die Unterschrift nachreichen können.
Bewertungen
Kundenzufriedenheit 4.8/5
Viele Menschen vertrauen uns beim Kirchenaustritt – hier teilen sie ihre Erfahrungen mit unserem Service.
Unsere Dienstleistung
CHF 29.- (exkl. MWST)
Leiten Sie Ihren Kirchenaustritt dank digitaler Unterschrift heute – 7. Dezember 2025 – in wenigen Sekunden ein. Sparen Sie sich das Ausdrucken Ihres Austrittbriefes, den Weg zum Postschalter und Einschreibegebühren in der Höhe von CHF 6.80.
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Austrittsbrief
100% vollständig
Austrittsbrief
Offizieller Austrittsbrief für Ihre Kirchgemeinde, gültig für die ganze Schweiz.
Unterschrift
Ergänzung mit Ihrer digitalen Unterschrift zum 100% vollständigen Austrittsbrief.
Versand an
Ihre Kirchenstelle
Versand
Postversand (Einschreiben) an die für Sie zuständige Kirchenstelle per 8. Dezember 2025
Sendungsverfolgung
Überprüfung der Entgegennahme Ihres Kirchenaustritts durch die Kirche
Bestätigung
100% Garantie
Bearbeitung
Überprüfung der Bearbeitungszeit Ihres Kirchenaustritts innerhalb der Kirche.
Bestätigung
Termingerechten Bestätigung für Sie und das Steueramt per 31. Dezember 2025
Juristische
Hilfe
Rücksprache Kirche
Kostenlose Hilfe bei Rückfragen oder Unklarheiten zum Kirchenaustritt.
Unterschrift-Prüfung
Kopie des Austrittsschreibens für das Nachreichen der Originalunterschrift.
Kirchenaustritt Schweiz
Kontakt
Wir sind von Montag bis Freitag, zwischen 08.00 und 12.00 telefonisch für Sie erreichbar.
Bewertung
Über 5000 positive Kundenbewertungen in den letzten 15 Jahren sprechen für unsere Organisation.
4.8/5
Garantie
Unsere Anwälte setzen sich in der ganzen Schweiz für Ihren Kirchenaustritt ein. Kostenlose Rechtsberatung.
100% Erfolgsquote
Konsequenzen
Kirchenaustritt Informationen
Bei einem Kirchenaustritt stellen sich häufig rechtliche und persönliche Fragen. Da der Austritt ausschliesslich das kirchliche Leben betrifft, hat er keine Auswirkungen auf das zivilrechtliche Leben.
Dienstleistung
Rechtsgrundlagen
Informieren Sie sich detailliert über unsere Dienstleistung und die juristischen Grundlagen der katholischen und reformierten Kirche.
Austrittsbrief
Der Austrittsbrief bildet die rechtliche Grundlage für Ihren Kirchenaustritt. Er enthält alle erforderlichen Angaben, damit die zuständige Kirchgemeinde Ihren Austritt ohne Rückfragen bearbeiten kann.
In der Schweiz gilt in allen Kantonen die einfache Schriftlichkeit: Der Kirchenaustritt muss in Form einer schriftlichen Austrittserklärung – dem sogenannten «Austrittsbrief» – eingereicht werden. Dieser Brief muss die Anforderungen der kantonalen Kirchenverfassungen der reformierten und katholischen Landeskirchen erfüllen.
Auf Basis Ihrer Angaben im digitalen Formular erstellen wir für Sie einen vollständigen, individuellen Austrittsbrief, der exakt auf Ihre Kirchgemeinde am Wohnort abgestimmt ist.
Damit der Austrittsbrief rechtsgültig wird, muss er unterschrieben werden.
Unterschrift
Der Kirchenaustritt ist in der Schweiz kantonal geregelt. Grundlage dafür bilden die jeweiligen Kirchenverfassungen der reformierten und katholischen Landeskirchen. In allen Kantonen gilt die einfache Schriftlichkeit: Der Austrittsbrief muss schriftlich eingereicht und unterschrieben werden.
Die Form der Unterschrift unterscheidet sich kantonal:
- In den Kantonen St. Gallen sowie Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden ist eine notariell beglaubigte Unterschrift vorgeschrieben.
- In allen anderen Kantonen verlangt die einfache Schriftlichkeit eine handschriftliche Unterschrift direkt auf dem Austrittsbrief.
In der Praxis zeigt sich jedoch ein klarer Trend: Viele Kirchgemeinden akzeptieren inzwischen auch digital unterschriebene Austrittsbriefe, die mit der Computermaus oder dem Finger erstellt wurden. In den vergangenen Jahren wurden nahezu alle digital eingereichten Austritte termingerecht und ohne Rückfragen bestätigt.
Auf Wunsch vieler Nutzerinnen und Nutzer bietet Kirchenaustritt Schweiz deshalb zusätzlich zur klassischen handschriftlichen Variante die Möglichkeit an, den Austrittsbrief direkt online digital zu unterschreiben.
Da die handschriftliche Unterschrift gesetzlich weiterhin vorgesehen ist, kann die Kirchgemeinde eine Unterschriftsprüfung verlangen. In einem solchen Fall fordert die Kirche eine vergleichbare handschriftliche Unterschrift – häufig mittels eines kurzen Formulars, das per Post zugestellt wird.
Damit Sie in solchen Fällen jederzeit rasch reagieren können, senden wir Ihnen nach dem digitalen Einreichen automatisch eine Kopie Ihres vollständigen Austrittsbriefes als PDF zu. Diesen können Sie bei Bedarf ausdrucken, handschriftlich unterschreiben und per B-Post nachreichen.
Für den Versand des Kirchenaustritts gibt es keine gesetzliche Vorgabe zur Form. Viele Kirchgemeinden bevorzugen jedoch weiterhin einen gedruckten, unterschriebenen Austrittsbrief, da dieser der traditionellen Vorgehensweise entspricht und organisatorisch einfacher bearbeitet werden kann.
Um den Prozess für Sie so bequem wie möglich zu gestalten, haben wir den gesamten Druck- und Versandablauf digitalisiert. Sobald Sie das Onlineformular ausgefüllt und digital unterschrieben haben, übermitteln wir Ihren vollständigen Austrittsbrief automatisch an unseren Schweizer Versandpartner Pingen (www.pingen.ch). Dort wird Ihr Dokument innerhalb weniger Sekunden professionell gedruckt und für den Versand vorbereitet.
Sämtliche Verarbeitungsschritte erfolgen unter strenger Einhaltung der schweizerischen Datenschutzbestimmungen. Die Datenschutzrichtlinien von Pingen können Sie hier einsehen: https://www.pingen.ch/de/datenschutzerklaerung
Versand
Damit Ihr Kirchenaustritt zuverlässig bei der richtigen Stelle eingeht, versenden wir alle Austrittsbriefe über den Schweizer Online-Briefdienst Pingen. Ihr Dokument wird dort gedruckt und anschliessend per A-Post Plus an die zuständige Kirchgemeinde übermittelt.
Die korrekte Zustellung stellen wir durch unsere interne Datenbank sicher: Für jede Schweizer Postleitzahl ist die entsprechende reformierte oder katholische Kirchgemeinde hinterlegt. Sobald Sie Ihren Wohnort angeben, wird Ihr Austrittsbrief automatisch der richtigen Kirchenstelle zugeordnet und dorthin adressiert.
Mit A-Post Plus wird Ihr Austrittsbrief in der Regel am nächsten Werktag zugestellt. Durch die elektronische Sendeverfolgung können wir den Versandprozess lückenlos dokumentieren und jederzeit nachvollziehen, wann Ihr Kirchenaustritt zugestellt wurde.
Sendungsverfolgung (Tracking)
Die Versandart spielt eine entscheidende Rolle für eine reibungslose und zeitgerechte Bestätigung Ihres Kirchenaustritts. Damit der Eingang Ihres Austrittsbriefes bei der Kirche jederzeit nachweisbar ist, versenden wir alle Dokumente mit A-Post Plus.
Im Alltag kommt es immer wieder vor, dass Austrittsbriefe ohne Nachweis verloren gehen oder von Kirchgemeinden nicht mehr auffindbar sind. Ohne Zustellnachweis kann der Austritt in solchen Fällen häufig nicht rückwirkend bestätigt werden.
Mit A-Post Plus stellen wir sicher, dass sowohl der Versand als auch die Entgegennahme digital dokumentiert werden. Ihr Austrittsbrief wird am nächsten Werktag bei der zuständigen Kirchgemeinde zugestellt, und der gesamte Verlauf ist jederzeit elektronisch nachvollziehbar. Dadurch verfügen Sie im Bedarfsfall über einen eindeutigen Zustellnachweis, der für eine rückwirkende Bestätigung Ihres Austritts entscheidend sein kann.
Kirchenaustritt Bearbeitung
Nach Eingang Ihres Austrittsbriefes bearbeitet die zuständige Kirchenstelle Ihren Kirchenaustritt. Je nach Kanton, Konfession (katholisch oder reformiert) und Grösse der Kirchgemeinde erfolgt die Bearbeitung durch das Pfarreisekretariat, das Kirchgemeindesekretariat oder direkt durch das Präsidium der Kirchgemeinde.
Die Bearbeitungsdauer variiert stark und hängt von der Organisation der jeweiligen Kirchgemeinde ab. Effizient strukturierte Kirchgemeinden bestätigen Austritte häufig innerhalb von ein bis zwei Wochen. In kleineren Kirchgemeinden oder Pfarreien kann die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Unabhängig von der Bearbeitungszeit bleibt das Datum des Eingangs Ihres Austrittsbriefes für die rechtliche Wirksamkeit entscheidend.
Kirchenaustritt Bestätigung
Jeder Kirchenaustritt muss von der zuständigen Kirchgemeinde schriftlich bestätigt werden. Entscheidend ist dabei immer das Datum der Entgegennahme Ihres Austrittsbriefes. Auch wenn die interne Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann, muss die Kirchgemeinde den Austritt rückwirkend auf dieses Datum bestätigen.
Nach der Bestätigung meldet die Kirchgemeinde Ihren Austritt direkt an das für Sie zuständige Steueramt. Dort wird Ihr Status im System auf konfessionslos gesetzt, einschliesslich des korrekten Austrittsdatums.
In den meisten Kantonen endet Ihre Kirchensteuerpflicht ab dem bestätigten Austrittsdatum.
Unterschrift Überprüfung
Wie im Abschnitt «Unterschrift» erläutert, verlangt das Kirchenrecht in den meisten Kantonen eine handschriftliche Unterschrift auf dem Austrittsbrief. Obwohl in der Praxis viele Kirchgemeinden digital unterschriebene Austritte akzeptieren, kann die Kirche auf einer handschriftlichen Unterschrift bestehen und diese nachträglich einfordern.
In solchen Fällen versenden die Kirchgemeinden in der Regel ein kurzes Formular per Post. Dieses Formular muss handschriftlich unterschrieben und zurückgesendet werden. Der Kirchenaustritt bleibt davon unberührt – es geht ausschliesslich um die Bestätigung der Unterschrift.
Damit Sie in solchen Situationen ohne Verzögerung reagieren können, erhalten Sie von uns unmittelbar nach dem digitalen Einreichen eine Kopie Ihres vollständigen Austrittsbriefes als PDF.
Dadurch profitieren Sie von zwei wesentlichen Vorteilen:
-
Schneller Start ohne Aufwand:
Sie leiten Ihren Kirchenaustritt in wenigen Sekunden ein. Wenn die digitale Unterschrift akzeptiert wird, entfällt für Sie das Ausdrucken des Austrittsbriefes, der Weg zur Post sowie die Einschreibegebühr von CHF 6.80. -
Einfache Nachreichung bei Bedarf:
Falls eine handschriftliche Unterschrift verlangt wird, können Sie den mitgelieferten Austrittsbrief bequem per B-Post nachreichen – ohne zusätzliche Kosten. In der Regel wird Ihr Austritt trotzdem auf das ursprüngliche Eingangsdatum bestätigt, sodass Ihnen keine steuerlichen Nachteile entstehen.
Rechtsgrundlage Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt ist in der Schweiz kantonal geregelt. Massgebend sind die jeweiligen Kirchenverfassungen der evangelisch-reformierten und römisch-katholischen Landeskirchen. In allen Kantonen gilt die einfache Schriftlichkeit: Der Austritt muss schriftlich erklärt und unterschrieben werden.
Die kantonalen Anforderungen an die Form der Unterschrift unterscheiden sich jedoch:
-
In den Kantonen St. Gallen sowie Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden ist für den Kirchenaustritt eine notariell beglaubigte Unterschrift vorgeschrieben.
-
In allen anderen Kantonen verlangt die einfache Schriftlichkeit eine handschriftliche Unterschrift direkt auf dem Austrittsbrief.
Die Kirchgemeinde hat somit das Recht, auf einem handschriftlich unterschriebenen Austrittsbrief zu bestehen. In der praktischen Umsetzung wird eine solche Unterschriftsprüfung jedoch nur selten verlangt.
Statistik Digitalaustritte 2023-2025
In den vergangenen Jahren erhielten wir zunehmend digital unterschriebene Austrittsbriefe von unseren Kundinnen und Kunden. Viele Personen wollten den Kirchenaustritt direkt online einreichen, um sich den Weg zur Post sowie die Öffnungszeiten der Schalter zu ersparen. Gleichzeitig wurden verstärkt Wünsche an uns herangetragen, den gesamten Prozess einfacher und zeitgemässer zu gestalten.
Um die tatsächliche Akzeptanz digital unterschriebener Austrittsbriefe zu überprüfen, haben wir eine zweijährige Testphase durchgeführt. Ziel war es, das Verhalten der Kirchgemeinden zu analysieren und die Bestätigungsquote digital eingereichter Austritte verlässlich zu ermitteln.
Insgesamt wurden während der Testphase 873 digital unterschriebene Austrittsbriefe (EES) bei über 300 verschiedenen Kirchgemeinden in allen Kantonen eingereicht.
Das Ergebnis ist eindeutig:
- In 23 Fällen wurde eine handschriftliche Unterschrift nachgefordert.
- Damit lag die Bestätigungsquote bei 97,4 Prozent.
Aufgrund dieser klaren Resultate haben wir uns entschieden, unser bestehendes Verfahren um ein duales System zu erweitern:
-
Mit dem digitalen Austrittsformular können austrittswillige Personen ihren Kirchenaustritt innerhalb weniger Sekunden einleiten – ohne Drucker, ohne Postweg und ohne Einschreibegebühr.
-
Sollte eine Kirchgemeinde ausnahmsweise eine handschriftliche Unterschrift verlangen, kann diese problemlos nachgereicht werden. Die Kopie des vollständigen Austrittsbriefes wird unmittelbar nach dem digitalen Einreichen automatisch per E-Mail zugestellt.
In der Regel führt dies nicht zu Verzögerungen. Dank dem dualen Vorgehen sparen austrittswillige Personen in jedem Fall Zeit und Kosten und profitieren gleichzeitig von einer hohen Akzeptanzquote in der Praxis.
Personen
Wer kann aus der Kirche austreten?
Grundsätzlich kann jede Person, die Mitglied einer staatlich anerkannten Landeskirche ist, ihren Kirchenaustritt erklären. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Unterschrift von mindestens einer erziehungsberechtigten Person erforderlich. Ein Kirchenaustritt ist immer persönlich und wirkt sich nicht auf die Konfession anderer Familienmitglieder aus. Die Kirche akzeptiert keine Kollektivaustritte – für jede austretende Person muss ein eigenes Austrittsformular eingereicht werden.
Natürliche Personen (Erwachsene)
Natürliche Personen (Kinder)
(Ehe-) Paare und Familien
News
Kirchenaustritt Schweiz
Spannende Beiträge über aktuelle Entwicklungen und Neuigkeiten im Bezug auf den Kirchenaustritt
Kirche kassiert 8000 Franken trotz Austritt
Pressemitteilung «digitaler Kirchenaustritt»
Konfessionen
Anerkannte Schweizer Landeskirchen
In der Schweiz sind die römisch-katholische, die evangelisch-reformierte und – in einzelnen Kantonen – auch die christkatholische Kirche öffentlich-rechtlich anerkannt. Welche Konfession diesen Status hat, bestimmt der jeweilige Kanton. Falls Sie nicht wissen, ob Sie einer Landeskirche angehören oder Kirchensteuern bezahlen, gibt Ihnen die Gemeindeverwaltung oder das Steueramt Ihres Wohnorts gerne Auskunft.
Römisch-katholische Kirche
Evangelisch-reformierte Landeskirche
Christkatholische Landeskirche
Personen
Wer kann aus der Kirche austreten?
Jede Person, die Mitglied einer staatlich anerkannten Landeskirche ist, kann ihren Kirchenaustritt erklären; bei Minderjährigen unter 16 Jahren ist eine elterliche Unterschrift erforderlich.
Kollektivaustritte werden von der Kirche nicht akzeptiert – für jede austretende Person muss ein separates Austrittsformular eingereicht werden.
Rechtsgrundlage
Digitaler Kirchenaustritt in der Schweiz
Der Kirchenaustritt erfordert in der Schweiz die sogenannte einfache Schriftlichkeit (Art. 13 Abs. 1 OR), also eine eigenhändige Unterschrift.
Digitale Signaturen werden rechtlich nicht zwingend anerkannt – in der Praxis wird unser Online-Formular jedoch von der Mehrheit der Kirchgemeinden akzeptiert.
Konfessionen
Anerkannte Schweizer Landeskirchen
In der Schweiz sind die römisch-katholische, die evangelisch-reformierte und – in einzelnen Kantonen – auch die christkatholische Kirche öffentlich-rechtlich anerkannt. Welche Konfession diesen Status hat, bestimmt der jeweilige Kanton.
Falls Sie nicht wissen, ob Sie einer Landeskirche angehören oder Kirchensteuern bezahlen, gibt Ihnen die Gemeindeverwaltung oder das Steueramt Ihres Wohnorts gerne Auskunft.
Konsequenzen
Kirchenaustritt Informationen
Bei einem Kirchenaustritt stellen sich häufig rechtliche und persönliche Fragen. Da der Austritt ausschliesslich das kirchliche Leben betrifft, hat er keine Auswirkungen auf das zivilrechtliche Leben.
In unserer Wissenssammlung finden Sie alle relevanten Informationen dazu, wie sich der Kirchenaustritt auf Ihre Rechte und Pflichten innerhalb der Kirche auswirkt.
News
Kirchenaustritt Schweiz
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