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- Kirchenaustritt
- Kircheneintritt
- Kirchensteuern
Natürliche Personen (Kinder)
Nach dem Kirchenrecht der Landeskirchen erhalten Personen ab dem 16. Lebensjahr die Volljährigkeit und dürfen selber über den Kirchenaustritt bestimmen....
Natürliche Personen (Erwachsene)
Der Kirchenaustritt ist für alle erwachsenen Personen möglich, die Mitglied einer Schweizer Landeskirche sind. Ausnahmen gibt es in den Kantonen...
Die Pfarrei
Die Mitgliedschaft in einer Pfarrei hat rein symbolisch Charakter und keine rechtlichen- noch finanzielle Auswirkungen. Ein Austritt aus der Pfarrei...
Austrittsbestätigung verloren?
Ihr Kirchenaustritt wurde in der Vergangenheit bereits schriftlich bestätigt, Sie finden die Austrittsbestätigung nicht mehr? Hier erfahren Sie was zu...
Keine Austrittsbestätigung erhalten?
Der Kirchenaustritt wird in der Regel nach einer Bearbeitungszeit von vier bis acht Wochen direkt durch die Kirche bestätigt. Ist...
Die Kirchgemeinde
Für den rechtsgültigen Kirchenaustritt ist ausschliesslich die Kirchgemeinde zuständig. Damit endet die Kirchenmitgliedschaft und die Kirchensteuerpflicht....
Gemeindeverwaltung und Steueramt
In der Schweiz ist ausschliesslich die Kirche für den Kirchenaustritt zuständig. Weder die Gemeindeveraltung, noch das Steueramt hat das Recht,...