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Kirchenaustritt Rechte und Pflichten

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Kirchenmitglied Rechte & Pflichten

Die staatlich anerkannten Landeskirchen der Schweiz sind in Kirchgemeinden und Pfarreien organisiert. Die Kirchgemeinde dient dabei als Bindeglied zwischen Staat und Kirche (Pfarrei), welche seit Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung 1848 getrennt sind. Mit dem Eintritt in eine der drei rechtlich anerkannten Kirchen (reformiert, katholisch, christkatholisch) werden Sie sowohl Mitglied der örtlichen Kirchgemeinde wie auch der dazugehörigen Pfarrei. Bei beiden Institutionen geniessen sie unterschiedliche Rechte und Pflichten.

Kirchgemeinde

Die Kirchgemeinden sind selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Kirchgemeinde ist, wie es der Name schon verrät, ähnlich organisiert wie eine Einwohnergemeinde. Demensprechend ähnlich sehen Ihre Rechte und Pflichten aus. Als Mitglied der Kirchgemeinde haben Sie folgende Rechte:

Stimmrecht

Als Mitglied können Sie über alle Sachgeschäfte der Kirchgemeinde abstimmen. Diese können beispielsweise Änderungen der Kirchgemeindeverordnungen, Verwendung der Kirchensteuern, Kauf von Immobilien oder Regelungen für Pfarreipersonen sein. Als Kirchenmitglied können Sie somit aktiv über das Gemeinschaftsleben mitbestimmen und das Leben in der Kirchgemeinde mitgestalten.

Wahlrecht

Ein weiteres Recht liegt darin, die Besetzung des Kirchgemeinderates oder Kirchenparlamentes zu wählen. In regelmässigen Wahlen werden Ämter wie der Kirchgemeindepräsident, die Kirchenpflege, oder die Rechnungsprüfungskommission gewählt. Mit Ihrem Wahlrecht können Sie somit über die Zusammensetzung der Kirchgemeinde mitentscheiden.

Kirchensteuer

Als Neu- oder Wiedermitglied der evangelisch-reformierten, römisch-katholischen sowie der christkatholischen Landeskirche werden Sie Kirchensteuerpflichtig. Die drei genannten Landeskirchen gehören zu den staatlich anerkannten Kirchen in der Schweiz. Dies bedeutet, dass die Kirchensteuern nicht direkt durch die jeweilige Kirche, sondern durch den Staat (Steuererklärung) eingezogen werden.

Die Kirchensteuern werden als Prozentsatz innerhalb der ordentlichen Gemeindesteuern berechnet. Der Kirchensteuersatze kann von jeder Kirchgemeinde individuell festgelegt werden. Die Höhe der Kirchensteuer weist innerhalb der Schweiz sehr grosse Unterschiede aus.

Ab wann bezahle ich Kirchensteuern?

Die Kirchensteuern werden ab dem Eintrittsmonat fällig. Wer am Ende eines Monats in die Kirche eintritt bezahlt bereits für den ganzen Monat Kirchensteuern. Die Kirchensteuern werden anhand des steuerbaren Einkommens, welches anhand der Steuererklärung ausgewiesen wird, berechnet. Kirchensteuern werden für jedes Kirchenmitglied fällig, unabhängig vom Alter oder Zivilstand. Für Kinder, welche nicht Mitglied einer Landeskirche sind, werden keine Kirchensteuern erhoben.

Wer erhält die Kirchensteuer?

Die Einnahmen aus den Kirchensteuern werden vom Steueramt direkt an die jeweilige Kirchgemeinde, die dem Gemeindegebiet angehört, ausgeschüttet. Die Kirchgemeinden sind juristische Personen, welche als Bindeglied zwischen Staat (Steueramt) und Kirche (Pfarreien) dienen. Der Grund dafür liegt darin, dass in der Schweiz Staat und Kirche laut Verfassung getrennt sind. Somit dürfen aus gesetzlichen Gründen keine Steuermittel direkt an die Pfarreien fliessen.

Warum bezahle ich Kirchensteuern?

Diese Frage wird ausführlich unter der Rubrik «Kirchensteuern» behandelt. Einfach zusammengefasst wird mit der Kirchensteuer die christliche Gemeinschaft finanziert. Die Steuereinnahmen werden von der Kirchgemeinde verwaltet und weitergegeben. Die Pfarreien als christliche Basisorganisation erhalten den grössten Anteil der Kirchensteuern. Daraus werden das kirchliche Seelsorge-Angebot sowie verschiedene Hilfswerke finanziert. Weitere Ausgaben dienen dem Pfarreileben, der kirchlichen Bildung (Pfarreiunterricht), dem Unterhalt für Kirchen- und Pfarreigebäude sowie der Verwaltung.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Website www.kirchensteuern-sei-dank.ch.

Pfarrei

Die Pfarrei ist eine kirchenrechtliche Organisation. Die Pfarrei untersteht der Rechtsordnung der jeweiligen Kirchgemeinde und ist eine rechtlich abgegrenzte Gemeinschaft der Gläubigen mit dem Zweck, das Christentum zu fördern und zu zelebrieren. Die Aufgabe der Pfarrei besteht unter anderem darin, die Sicherstellung von Gottesdiensten und der Seelsorge zu erfüllen. Als Mitglied der Kirchgemeinde gehören Sie automatisch der dazugehörigen Pfarrei an und geniessen folgende Rechte:

  • Empfang der Sakramente (symbolische Handlung)
  • Kirchliche Beerdigung (symbolische Handlung)
  • Kirchliche Heirat (symbolische Handlung)
  • Einzelpatenschaft (Taufe, Firmung, Konfirmation)
  • Seelsorgerische Dienstleistungen (z.B. Hilfe in Lebenskrisen)

Offizielles Kirchenaustritt Formular

Kirchenaustritt Anleitung Schritt 2

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