Ausland
Kirchenaustritt
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In der Schweiz sind die reformierten und katholischen Landeskirchen eigenständige Körperschaften und bestehen unabhängig zu anderen Kirchen auf der Welt. Daher hat der Kirchenaustritt in der Schweiz keine Auswirkungen auf die Kirche im jeweiligen Geburtsland. Die Kirche im jeweiligen Herkunftsland wird NICHT über den Kirchenaustritt in der Schweiz informiert.
Der Kirchenaustritt in der Schweiz ist für alle Personen möglich, unabhängig der Nationalität, die über einen Wohnsitz in der Schweiz verfügen und kirchensteuerpflichtig sind. Ausländische Personen treten somit “nur” in der Schweiz aus der Kirche aus.
Deutschland
Italien
Portugal
Frankreich
Österreich
Spanien
Kirchenaustritt bei ausländischen Personen
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