Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
Zusammenfassung für Schnellleser
Grundlegend handelt es sich bei unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) um eine Abmachung zwischen Ihnen als Kunde/Kundin und unserem gemeinnützigen Verein «Kirchenaustritt Schweiz», welcher durch die Firma simple-net ag in 6210 Sursee treuhänderisch verwaltet wird.
Wenn Sie unsere AGB akzeptieren, verpflichten wir uns von Kirchenaustritt Schweiz, Ihren Kirchenaustritt sorgfältig zu bearbeiten, damit Sie schnellstmöglich ohne Aufwand und Problemen aus der reformierten, katholischen oder christkatholischen Kirche austreten können. Weiter verpflichten wir uns, Ihnen bei Problemen mit der Kirche persönlich und ohne weitere Kosten zu helfen – bis Ihr Kirchenaustritt bestätigt wird. Dafür gewähren wir Ihnen unsere Geld-zurück-Garantie.
Im Gegenzug verpflichteten Sie sich, die Kosten in der Höhe von CHF 29.00 / CHF 35.00 (exkl. MWST) für unsere Dienstleistung innerhalb von 10 Tagen auf das Konto der simple-net AG (Treuhand des Vereins Kirchenaustritt Schweiz) zu überweisen.
Kirchenaustritt AGB
Inhaltsverzeichnis
Art. 1
Anwendbarkeit
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und Kirchenaustritt Schweiz. Die AGB finden Anwendung auf allen über das Internet abgeschlossene Vereinbarungen zwischen Kirchenaustritt Schweiz und dem Kunden betreffend der von Kirchenaustritt Schweiz angebotenen Dienstleistungen und Produkte. Anwendbar ist die gültige Ausgabe, bzw. Angabe zum Zeitpunkt des Vereinbarungsabschlusses.
Art. 2
Inkrafttreten, Dauer des Vertrages
Sobald der Kunde den Bezug der Dienstleistungen von Kirchenaustritt Schweiz über das Internet bestätigt hat, tritt die entsprechende Vereinbarung unter Einbezug dieser AGB in Kraft. Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Kirchenaustritt Schweiz werden für die in der Vereinbarung für jede einzelne Dienstleistung angegebene Dauer abgeschlossen. Informationen für Kosten und die Dauer des Vertrages entnehmen Sie unter dem Link Kosten.
Art. 3
Datenschutz
Über das Kirchenaustritt-Formular übermittelte Daten werden sorgfältig behandelt und ausschliesslich zur Erstellung der Kirchenaustritt Unterlagen verwendet. Kirchenaustritt Schweiz gibt Kundendaten nicht an dritte weiter. Die Daten werden, sofern die Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist erfolgt (siehe dazu auch AGB Art. 7), automatisch aus der Datenbank von Kirchenaustritt Schweiz gelöscht. Sollten doch sämtlichen von Kirchenaustritt Schweiz getroffenen Vorsichtsmassnahmen Datensätze an die Öffentlichkeit gelangen, übernimmt Kirchenaustritt Schweiz keinerlei Haftung. Kirchenaustritt Schweiz nutzt einen Schweizer Serveranbieter mit sehr hohen Sicherheitsstandards.
Weitere Informationen über den Datenschutz entnehmen Sie den separaten Datenschutzbestimmungen (DSG).
Art. 4
Vertragsrücktritt
Kirchenaustritt Schweiz behält sich das Recht vor, jede über das Internet mit dem Kunden abgeschlossene Vereinbarung ohne Angabe eines Grundes und ohne Entschädigungsfolgen aufzulösen (z.B. Rücktritt von einem offenen, laufenden oder abgeschlossenen Auftrag). Es besteht keinerlei Schadensersatzpflicht, wenn Kirchenaustritt Schweiz einen offenen und/oder bereits abgeschlossenen Auftrag nicht ausführt. Bei Vertragsrücktritt durch Kirchenaustritt Schweiz werden bereits bezahlte Beträge innerhalb von 10 Tagen zurückerstattet.
Im Fall einer vertragswidrigen oder sonstigen widerrechtlichen Benützung der Dienstleistungen durch den Kunden oder im Fall, dass der Kunde wegen mangelnder Qualität, der an Kirchenaustritt Schweiz übermittelten Daten Anlass zu Reklamationen gegeben hat, kann Kirchenaustritt Schweiz ohne Entschädigungsfolgen sofort vom Vertrag zurücktreten und die Leistungserbringung ohne vorgängige Mitteilung an den Kunden und ohne Entschädigungsfolgen einstellen. Siehe dazu auch Art. 11.
Art. 5
Zugangsberechtigung
Kirchenaustritt Schweiz erteilt dem Kunden die Zugangsberechtigung zum Kirchenaustritt-Formular und Kontaktformular. Für Kirchenaustritt Schweiz gilt als Kunde diejenige Person, welche das Kirchenaustritt-Formular, bzw. das Kontaktformular verwendet, unabhängig davon, ob diese Person tatsächlich die Zugriffsberechtigung besitzt. Um Anrecht auf die Dienstleistung von Kirchenaustritt Schweiz zu haben, muss der Kunde nach Verwendung des Kirchenaustritt-Formulars den Auftrag durch Klick des Bestätigung-Links in der Antwort E-Mail von Kirchenaustritt Schweiz betätigen.
Art. 6
Preise
Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt für die Berechnung der Preise das Gebührenreglement von Kirchenaustritt Schweiz unter dem Link PREIS. Die Preise für Kirchenaustritte ist jederzeit unter den entsprechenden Applikationen im Internet abrufbar. Kirchenaustritt Schweiz behält sich vor, die Preise der Markt- und/oder Preisentwicklung jederzeit anzupassen. Die Preise verstehen sich, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, netto in Schweizer Franken. Die Betreiberin des Kirchenaustritt-Formulars, die simple-net ag, ist Mehrwertsteuerpflichtig.
Art. 7
Zahlungsbedingungen
Sobald der Kunde den Bezug von Dienstleistungen und/oder Produkten über das Internet bestätigt hat, sind die Kosten für sämtliche Dienstleistungen geschuldet, innerhalb 10 Tagen zu bezahlen und nicht rückforderbar.
Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage ab dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung (Zustelldatum Poststempel oder E-Mail). Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden in der Regel Mahnungen verschickt. Mahnkosten von CHF 5.00 werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind zu bezahlen. Bezahlt der Kunde nicht innerhalb der Zahlungsfrist, so kann Kirchenaustritt Schweiz die Vereinbarung frist- und entschädigungslos ohne Mahnung auflösen. Der Kunde trägt den durch den Zahlungsverzug und/oder die Auflösung der Vereinbarung entstandenen Schaden.
Art. 8
Rechnungssteller
Damit Kunden den Rechnungsbetrag anonym, bzw. ohne Erkennung an Kirchenaustritt Schweiz überweisen können, übernimmt die Firma simple-net AG als Treuhandunternehmen die Rechnungsstellung, das Mahnwesen sowie das Inkasso im Namen von Kirchenaustritt Schweiz. Der Verein Kirchenaustritt Schweiz, welcher Inhaber dieser Website ist, berechtigt die Firma simple-net AG zum kommerziellen Betrieb des Kirchenaustritt-Formulars.
Art. 9
Haftungsausschluss
Kirchenaustritt Schweiz lehnt jegliche Haftung und Schadensersatzforderungen, welche sich aus den Informationen und Angeboten auf der Website www.kirchen-austritt.ch oder www.austritt-kirche.ch ergeben können, ab. Namentlich haftet Kirchenaustritt Schweiz nicht für finanzielle Nachteile, welche sich aus der Nichtbestätigung eines Kirchenaustritts von Seiten der Kirche ergeben können (z.B. Kirchensteuernachzahlungen).
Kirchenaustritt Schweiz lehnt jegliche Haftung von allfälligen Kirchensteuern ab, welche bei einem nicht bestätigten Kirchenaustritt entstehen können. Kirchenaustritt Schweiz kann nicht für fehlerhafte Dokumente zur Rechenschaft gezogen werden und haftet nicht für den entstandenen Schaden in Form von Kirchensteuern oder Schadensersatzforderungen.
Art. 10
Widerrufsrecht von Aufträgen
Aufträge, welche über das Internet, namentlich über das Kirchenaustritt-Formular von Kirchenaustritt Schweiz abgeschlossen werden, können nicht widerrufen werden. Besucher der Website www.kirchen-austritt.ch und www.austritt-kriche.ch können sich anhand von Text-, Bild- und Videoinformationen sowie schriftlicher (E-Mail) und telefonischer Rückfrage eine vollständige Übersicht über den Leistungsumfang von Kirchenaustritt Schweiz machen. Ein Rücktritt aus dem Vertrag über das Kirchenaustritt-Formular ist nach Betätigung des Bestätigungslinks somit ausgeschlossen.
Der Schweizer Gesetzgeber sieht laut Obligationenrecht Art. 40h ausdrücklich KEIN Widerrufsrecht aus Verträgen vor, die über das Internet abgeschlossen wurden. Auszug OR Art. 40h: Der Konsument hat kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag digitale Inhalte zum Gegenstand hat und diese Inhalte nicht auf einem festen Datenträger zur Verfügung gestellt werden, wenn der Vertrag von beiden Vertragsparteien sofort vollständig zu erfüllen ist.
Art. 11
Rücktritt von Aufträgen
Kirchenaustritt Schweiz ist berechtigt, jederzeit und ohne Angaben von Gründen von einem Auftrag zurücktreten. Der Rücktritt eines Auftrages beinhaltetet sowohl das erstellen der Austrittsdokumente wie auch die Rechtshilfe. Tritt Kirchenaustritt Schweiz von einem Auftrag zurück, können keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden. Allfällige Geldbeträge, welche bereits an Kirchenaustritt Schweiz überwiesen werden können, sofern Kirchenaustritt Schweiz vom Vertrag zurücktritt, zurückgefordert werden. Kirchenaustritt Schweiz haftet nicht für Schäden, die durch den Vertragsrücktritt entstanden sind.
Art. 12
Urheber- und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.
Art. 13
Änderung der allgemeinen Vertragsbedingungen
Kirchenaustritt Schweiz behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern.
Art. 14
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss des internationalen Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist am Sitz der Kirchenaustritt Schweiz. Kirchenaustritt Schweiz ist auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz/Wohnsitz zu belangen.
Letze Änderung: Sursee, 01.08.2024