Kommunion nach dem Kirchenaustritt
Ist die Kommunion nach dem Kirchenaustritt möglich?
Kann mein Kind nach dem Kirchenaustritt oder dem der Eltern die 1. Kommunion empfangen? Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen diese und alle anderen Fragen im Zusammenhang mit dem Kirchenaustritt und der Kommunion.
Ist die Kommunion nach dem Austritt der Eltern möglich?
JA – Der Kirchenaustritt der Eltern, oder eines Elternteiles wird nicht auf das Kind übertragen. Der Kirchenaustritt und dessen Konsequenzen beziehen sich ausschliesslich auf jene Person, die aus der Kirche austritt.
Ein Kind kann somit nach Ihrem Kirchenaustritt der Mutter oder des Vaters trotzdem den Religionsunterricht besuchen und die 1. hl. Kommunion empfangen.
Ist die Kommunion nach dem Austritt des Kindes möglich?
NEIN – Grundsätzlich nicht. Voraussetzungen für den Empfang der heiligen Kommunion sind u.a. die Taufe, das Leben in der Taufgnade, das Festhalten am Glauben der katholischen Kirche und die rechte Absicht.
Mit dem Kirchenaustritt wird laut katholischem Kirchenrecht zumindest «das Festhalten am Glauben der katholischen Kirche» in Frage gestellt. Kinder und Jugendliche, welche aus der Kirche austreten, können die 1. hl. Kommunion somit nicht empfangen.
Offizielles Kirchenaustritt Formular
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