Kirchenbesuch nach dem Kirchenaustritt
Kirchenbesuche trotz Kirchenaustritt?
Darf ich trotz meinem Kirchenaustritt weiterhin in die Kirche um an Gottesdiensten, kirchlichen Hochzeiten und anderen Feierlichkeiten innerhalb der Kirche teilzunehmen? In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie Sie sich nach dem Kirchenaustritt in der Kirche verhalten sollten.
Können Sie trotz Kirchenaustritt in die Kirche gehen?
JA – Sie können auch nach Ihrem Kirchenaustritt weiterhin Gottesdienste (Taufen, Hochzeiten, Trauergottesdienste, Beerdigungen, etc.) besuchen. Mit dem Kirchenaustritt stehen Sie nicht mehr in der Pflicht, die Kirchensteuern zu bezahlen. Dafür verlieren Sie das Recht, die Dienstleistungen der Kirche zu nutzen.
Beachten Sie, dass das Kirchenhaus Eigentum der jeweiligen Kirchgemeinde ist – so liegt es grundsätzlich im Ermessen der jeweiligen Kirchgemeinde, ob Sie in der Kirche (das Gebäude) willkommen sind. Personen die aus der Kirche ausgetreten sind und dadurch keine Kirchensteuern mehr bezahlen, können auf freiwilliger Basis eine Spende an die Kirche (Spendenkollekte) richten.
Dürfen Sie trotz Kirchenaustritt an Gott glauben?
JA – In der Schweiz herrscht nach Artikel 15 in der Bundesverfassung Religionsfreiheit. Sie können nach Ihrem Kirchenaustritt weiterhin am christlichen Glauben festhalten, ja sogar die Kirche besuchen (Gottesdienst, Beerdigung, Hochzeit, Taufe, Weihnachtsfeier, etc).
Die Schweizer Landeskirche ist eine Organisation nach Schweizer Recht. Sie vertritt die christliche Weltanschauung und hilft, diese mit ihren Werten zu verbreiten, bzw. zu pflegen. Die «Kirche» bestimmt nicht wer und was ein Mensch glauben darf, soll oder muss – genau so wenig hat die Kirche ein Monopol auf den (christlichen) Glauben. Es gibt dutzende von Glaubensgemeinschaften in der Schweiz, welche den christlichen Glauben predigen.
Offizielles Kirchenaustritt Formular
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