Firmgotti und Firmgötti trotz Kirchenaustritt
Firmgotti und Firmgötti nach dem Kirchenaustritt
Kann ich nach dem Kirchenaustritt noch Firmgotti oder Firmgötti werden? Die Antwort auf diese Frage ist selbst innerhalb der Kirche umstritten, da Sie individuell vom Wohlwollen des jeweiligen Pfarrers, beziehungsweise der Pfarrei abhängt. Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen die Frage im Detail und erklären Ihnen, wie Sie trotz Kirchenaustritt Firmgotti oder Firmgötti werden können.
Kann ich trotz Kirchenaustritt Firmgotti / Firmgötti werden?
NEIN – Sie können nach dem Kirchenaustritt nicht Firmgötti oder Firmgotti werden. Ihre Aufgabe als Firmgotti / Firmgötti liegt aus Sicht der Kirche darin, «dem Firmling den Weg zum ewigen Heil zu zeigen und ihm im geistigen Kampf zu unterstützen (Quelle: kath-zdw.ch). Gemäss der katholischen Kirche sind Sie dazu nicht in der Lage, wenn Sie kein Mitglied der katholischen Kirche sind, nicht gefirmt wurden oder ein Leben führen, das nicht dem Glauben der katholischen Kirche entspricht.
JA – Mit dem Kircheneintritt. Sie möchten Firmgotti / Firmgötti werden oder Sie wurden kürzlich angefragt? Dann können Sie einfach und jederzeit wieder in die Kirche eintreten. Die Aufnahme ist unbürokratisch und erfolgt über die Wohngemeinde oder Pfarrei an Ihrem Wohnort. Weitere Informationen zum Kircheneintritt erhalten Sie unter dem Link «Kircheneintritt». Selbstverständlich können Sie beliebig oft aus der Kirche austreten und wieder eintreten.
Temporärer Kircheneintritt
Die einfachste Lösung um trotz Kirchenaustritt Firmgötti/Firmgötti zu werden ist der temporäre Kircheneintritt. Sie können heute aus der Kirche austreten und jederzeit, z.B. einige Zeit vor der Firmung, temporär wieder in die Kirche eintreten. Der Kircheneintritt ist unbürokratisch und kann mit dem Kirchenaustritt jederzeit wieder rückgängig gemacht werden. Sie können beliebig oft in die Kirche ein- und austreten. Weitere Informationen: Kircheneintritt | Kirchenmitglied werden.
Voraussetzungen der katholischen Kirche
Damit der Firmpate mit Wort und Beispiel dem Firmling den Weg zum ewigen Heil zeigen und ihn im geistigen Kampf unterstützen kann, muss er wenigstens 16 Jahre alt, katholisch, gefirmt sein und ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht. (Quelle: kath-zdw.ch)
Offizielles Kirchenaustritt Formular
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