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Kirchensteuern Liquidationssteuer
Liquidationssteuer
Bei der Liquidationssteuer handelt es sich um eine einmalige Kirchensteuer, die aus der Veräusserung, Verwertung oder der Überführung eines Vermögenswertes vom Geschäfts- ins Privatvermögen entsteht.
Berechnung
Die Liquidationsgewinnsteuer ist eine kantonale Steuer, die im kantonalen Steuerrecht geregelt wird. Diese kirchliche Steuerart ist selten und gilt ausschliesslich für Einzel- oder Personengesellschaften.
Kirchenaustritt
per 30. November 2024
Fordern Sie bis zum 30. November 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.
Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.
Ähnliche Informationen
Kirchensteuern Grundstücksteuern
Wer Wohneigentum besitz, muss in gut der Hälfte aller Kantone Steuern auf Wohneigentum an die Kirche entrichten. Die Kirchensteuer auf Immobilien muss in den entsprechenden Kantonen unabhängig vom Konfessionsstatus bezahlt werden.
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Bei der Kirchensteuer auf Einkommen handelt es sich um die umgangssprachlich als «Kirchensteuern» bezeichnete Steuerabgabe an die Kirche. Die Kirchensteuer wird in den meisten Kantonen prozentual vom steuerbaren Einkommen berechnet.
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Bei der Minimalsteuer handelt es sich um eine kantonale Steuer, die im kantonalen Steuerrecht geregelt wird. Die Minimalsteuer gilt ausschliesslich für juristische Personen. Dazu gehören Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.
Kirchensteuern Lotteriegewinnsteuer
Bei der Kirchensteuer auf Lotteriegewinne handelt es sich um die Abgabe an die Kirche auf allfällige Gewinne aus Glücksspielen. Die Abgabe auf Lotteriegewinne haben Sie als Kirchenmitglied einmalig zu entrichten.
Kirchensteuern Vermögen
Bei der Kirchensteuer auf Vermögen handelt es sich um die jährliche Abgabe an die Kirche auf Ihr Gesamtvermögen, welches Sie als Kirchenmitglied zu entrichten haben.