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Kirchensteuern Liquidationssteuer

Kirchensteuern Liquidationssteuer

Kirchensteuern Liquidationssteuer

Liquidationssteuer

Bei der Liquidationssteuer handelt es sich um eine einmalige Kirchensteuer, die aus der Veräusserung, Verwertung oder der Überführung eines Vermögenswertes vom Geschäfts- ins Privatvermögen entsteht.

Berechnung

Die Liquidationsgewinnsteuer ist eine kantonale Steuer, die im kantonalen Steuerrecht geregelt wird. Diese kirchliche Steuerart ist selten und gilt ausschliesslich für Einzel- oder Personengesellschaften.

Kirchenaustritt von Hand unterschreiben

Kirchenaustritt
per 30. November 2024

Fordern Sie bis zum 30. November 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.

Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.

Ähnliche Informationen

Kirchensteuern Grundstücksteuern

Wer Wohneigentum besitz, muss in gut der Hälfte aller Kantone Steuern auf Wohneigentum an die Kirche entrichten. Die Kirchensteuer auf Immobilien muss in den entsprechenden Kantonen unabhängig vom Konfessionsstatus bezahlt werden.

Kirchensteuern Einkommen

Bei der Kirchensteuer auf Einkommen handelt es sich um die umgangssprachlich als «Kirchensteuern» bezeichnete Steuerabgabe an die Kirche. Die Kirchensteuer wird in den meisten Kantonen prozentual vom steuerbaren Einkommen berechnet.

Kirchensteuern Minimalsteuer

Bei der Minimalsteuer handelt es sich um eine kantonale Steuer, die im kantonalen Steuerrecht geregelt wird. Die Minimalsteuer gilt ausschliesslich für juristische Personen. Dazu gehören Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.

Kirchensteuern Lotteriegewinnsteuer

Bei der Kirchensteuer auf Lotteriegewinne handelt es sich um die Abgabe an die Kirche auf allfällige Gewinne aus Glücksspielen. Die Abgabe auf Lotteriegewinne haben Sie als Kirchenmitglied einmalig zu entrichten.

Kirchensteuern Vermögen

Bei der Kirchensteuer auf Vermögen handelt es sich um die jährliche Abgabe an die Kirche auf Ihr Gesamtvermögen, welches Sie als Kirchenmitglied zu entrichten haben.

 Offizieller Kirchenaustritt
per 30. November 2024

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