Kirchensteuern Vermögen
Vermögenssteuern
Bei der Kirchensteuer auf Vermögen handelt es sich um die jährliche Abgabe an die Kirche auf Ihr Gesamtvermögen, welches Sie als Kirchenmitglied zu entrichten haben. Besteuert wird dabei Ihr Reinvermögen – also das Vermögen nach Abzug von Verbindlichkeiten (Schulden) und allfälligen Sozialabzügen.
Höhe der Kirchensteuern
Während die Berechnungsgrundlage (wie) der Kirchensteuern im kantonalen Steuerrecht geregelt ist, wird die Höhe (wie viel) der Vermögenssteuer von der Kirchgemeinde festgelegt. Dabei wird der Steuersatz demokratisch an der jährlichen Kirchgemeindeversammlung von den anwesenden Kirchenmitgliedern beschlossen. Der Steuersatz auf das Vermögen ist in jeder (Kirch-) Gemeinde individuell und kann sich jährlich ändern.
Kirchenaustritt
per 30. November 2024
Fordern Sie bis zum 30. November 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.
Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.
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