Versand als Einschreiben
Kirchenaustritt als Einschreiben versenden
Der Versand als EINSCHREIBEN wird aus rechtlicher Sicht dringend empfohlen. Beim Versand als EINSCHREIBEN erhalten Sie eine Post-Quittung, mit welcher Sie die Zustellung im Problemfall beweisen können.
Der Einschreibeversand ist mit einem Mehraufwand und höheren Portokosten verbunden. Sie müssen Ihren Austrittsbrief am Postschalter explizit als EINSCHREIBEN aufgeben und bezahlen dafür eine einmalige Gebühr von CHF 6.30. Dafür erhalten Sie eine Post-Quittung mit der Empfängeradresse und dem Versanddatum als Versandbeweis. Wird Ihr Kirchenaustritt nicht, oder nicht fristgerecht bestätigt, kann die Bestätigung mit der Post-Quittung bei der Kirche eingefordert werden. Die Kirche ist dann verpflichtet, den Kirchenaustritt rückwirkend auf das Postdatum zu bestätigen.
Kirchenaustritt
per 31. Dezember 2024
Fordern Sie bis zum 31. Dezember 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.
Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.
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