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Römisch-katholische Kirche

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Römisch-katholische Kirche

Römisch-katholische Landeskirche

Die römisch-katholische Landeskirche ist eine Körperschaft des öffentliches Recht und geniesst das Privileg, Kirchensteuern über die ordentlichen Steuern zu erheben. Die Rechten und Pflichten sind einerseits in der Kantonsverfassung, andererseits in der Kirchenordnung festgelegt.

Laut einer Statistik der Schweizer Bischofskonferenz aus dem Jahr 2021 hatte die römisch-katholische Kirche in der Schweiz zu diesem Zeitpunkt rund 3,9 Millionen Mitglieder. Dies entspricht etwa 38% der Gesamtbevölkerung der Schweiz. Es ist jedoch zu beachten, dass die Anzahl der Kirchenmitglieder in der Schweiz in den letzten Jahren zurückgegangen ist, insbesondere aufgrund eines allgemeinen Trends der Abnahme der religiösen Bindung und der Zunahme der Säkularisierung.

Weitere Informationen zur römisch-katholischen Landeskirche Schweiz erhalten Sie direkt über die Website www.kath.ch.

Kirchenaustritt von Hand unterschreiben

Kirchenaustritt
per 31. Dezember 2024

Fordern Sie bis zum 31. Dezember 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.

Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.

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Die christkatholische Landeskirche ist eine Körperschaft des öffentliches Recht und geniesst in einigen Kantonen das Privileg, Kirchensteuern über die ordentlichen Steuern zu erheben.

Evangelisch-reformierte Landeskirche

Die evangelisch-reformierte Landeskirche ist eine Körperschaft des öffentliches Recht und geniesst in den meisten Kantonen das Privileg, Kirchensteuern über die ordentlichen Steuern zu erheben.

 Offizieller Kirchenaustritt
per 31. Dezember 2024

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