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Evangelisch-reformierte Landeskirche

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Evangelisch-reformierte Landeskirche

Evangelisch-reformierte Landeskirche

Die evangelisch-reformierte Landeskirche ist eine Körperschaft des öffentliches Recht und geniesst das Privileg, Kirchensteuern über die ordentlichen Steuern zu erheben. Die Rechten und Pflichten sind einerseits in der Kantonsverfassung, andererseits in der Kirchenverfassung festgelegt.

Laut einer Statistik des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes aus dem Jahr 2021 hatte die Evangelisch-reformierte Kirche in der Schweiz zu diesem Zeitpunkt etwa 1,8 Millionen Mitglieder. Dies entspricht etwa 21% der Gesamtbevölkerung der Schweiz. Es ist jedoch zu beachten, dass die Anzahl der Kirchenmitglieder in der Schweiz in den letzten Jahren allgemein zurückgegangen ist, insbesondere aufgrund eines Trends der Abnahme der religiösen Bindung und der Zunahme der Säkularisierung.

Die evangelisch-reformierte Landeskirche erreichen Sie über die Website www.ref.ch.

Kirchenaustritt von Hand unterschreiben

Kirchenaustritt
per 31. Dezember 2024

Fordern Sie bis zum 31. Dezember 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.

Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.

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Die römisch-katholische Landeskirche ist eine Körperschaft des öffentliches Recht und geniesst in den meisten Kantonen das Privileg, Kirchensteuern über die ordentlichen Steuern zu erheben.

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Die christkatholische Landeskirche ist eine Körperschaft des öffentliches Recht und geniesst in einigen Kantonen das Privileg, Kirchensteuern über die ordentlichen Steuern zu erheben.

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per 31. Dezember 2024

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