Immobilien & Grundstücke
Kirchensteuerpflicht
Kirchenaustritt Immobilien
Die Kirchensteuerpflicht für Immobilien wird im kantonalen Steuerrecht geregelt. Das Gesetz über Kirchensteuern wird vom Parlament (Parteien) oder Souverän (Bürger) bestimmt. Erlaubt das kantonale Steuergesetz Kirchensteuern auf Immobilien, dürfen die kantonalen Landeskirchen Immobilien und Grundstücke besteuern. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der jeweiligen Seite Ihres Kantons.
Kein Kirchenaustritt möglich
Obwohl Immobilien und/oder Grundstücke in vielen Kantonen Kirchensteuerpflichtig sind, werden diese nicht als Mitglieder betrachtet. Aus diesem Grund ist es der Kirchenaustritt für Immobilien und Grundstücke nicht möglich. Selbst wenn eine natürliche Person als konfessionslos registriert – also kein Kirchenmitglied ist – fallen für Immobilien weiterhin Kirchensteuern an.
Doppelbesteuerung
Berechtigt das kantonale Steuergesetz die Kirche, Immobilien und/oder Grundstücke zu besteuern, darf dies ohne weitere Grundlage geschehen. Immobilien und/oder Grundstücke werden somit immer, unabhängig der Konfession des Inhabers oder der Inhaberin, besteuert. Viele Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer, die als natürliche Person Kirchenmitglied sind, bezahlen die Kirchensteuer dadurch mehrfach. Natürliche Personen mit Unternehmen und Immobilien bezahlen in gewissen Kantonen bis zu dreimal Kirchensteuern.
Argument der Kirche
Warum werden Immobilien und/oder Grundstücke von der Kirche besteuert? Die meisten Landeskirchen begründen die Kirchensteuer für Immobilien damit, dass mit den Erträgen viele soziale Projekte finanziert werden. Gegen diese Argumentation gibt es in kantonalen Parlamenten vermehrt Opposition von verschiedenen Parteien. Der Grund dafür liegt u.a. darin, dass es mittlerweile verschiedenste Organisationen gibt, die ebenfalls soziale Projekte unterstützen und das Geld dafür selbst – zum Beispiel über Spenden – beschaffen.
Kirchenaustritt
per 31. Dezember 2024
Fordern Sie bis zum 31. Dezember 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.
Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.
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