Staat und Religion sind seit der Gründung des modernen Bundesstaates 1848 getrennt. Die Schweiz ist ein säkularer Staat. Es sind somit die Kantone, welche die öffentliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften definieren. Aus historischen Gründen gibt es heute verschiedene, öffentlich anerkannte Religionsgemeinschaften die sich als sogenannte Landeskirchen etabliert haben:
Öffentlich anerkannte Landeskirchen
Römisch-Katholische Landeskirche
Die römisch-katholische Landeskirche ist in allen Kantonen öffentlich-rechtlich anerkannt – mit Ausnahme der Kantone Genf und Freiburg, welche eine klare Trennung zwischen Religion und Staat vollzogen haben.
Evangelisch-reformierte Landeskirchen
Die evangelisch-reformierte Landeskirche ist in allen Kantonen öffentlich-rechtlich anerkannt – mit Ausnahme der Kantone Genf und Freiburg, welche eine klare Trennung zwischen Religion und Staat vollzogen haben.
Christkatholische Landeskirche
Die christkatholische Landeskirche wird von den Kantonen Zürich, Bern, Luzern, Solothurn, Baselland, Baselstadt, Schaffhausen, St. Gallen und Aargau öffentlich-rechtlich anerkannt
Welche Kirchen sind in Ihrem Kanton öffentlich anerkannt und dürfen Kirchensteuern erheben?
Rechte und Pflichten
Mit der öffentlich-rechtlichen Anerkennung erhalten die Landeskirchen das Recht, Steuern zu erheben und diese direkt über die ordentliche Steuererklärung eintreiben zu lassen. Die Kirchensteuer wird somit direkt durch das Steueramt an Ihrem Wohnort eingefordert. Zusätzlich erhalten die Landeskirchen erleichterten Zugang zu öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Spitäler, Gefängnissen.
Für die öffentlich-rechtliche Anerkennung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Gefordert sind zum Beispiel eine demokratische Organisationsform, finanzielle Transparenz, die Anerkennung der Religionsfreiheit sowie die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit.
Nicht anerkannte Religionsgemeinschaften
Zu den nicht anerkannten Religionsgemeinschaften gehören u.a. die muslimischen, hinduistischen, buddhistischen, freikirchlichen Organisationen etc. Sie unterstehen dem Privatrecht und müssen sich als Vereine oder Stiftungen organisieren.
Formular für Austritt aus der Landeskirche
Sie können für den Austritt aus der Landeskirche das Standard-Austrittsformular benutzen. Wir bitten Sie, unter „Bemerkung“ zu vermerken, dass Sie nur aus der Schweizer Landeskirche austreten wollen.
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AKTION: CHF 29.-
- Kein Aufwand & Bürokratie
- Austritt in 3 Min. erledigt
- Bestätigung für Steueramt
- Korrekte Empfängeradresse
- Ohne Rückfragen & Gründe
- Ohne Taufdatum & Taufort
- Geld-zurück-Garantie
- Kirchenaustritt online
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Kirchenaustritt Infos
- Kirchenaustritt Vorgehen
- Musterbrief Vorlage
- Kirchen Adressen
- Versand per EINSCHREIBEN
- Unterschrift | St. Gallen
- Austrittsbestätigung
- Wer wird informiert?
- Austritt nur in der Schweiz
- Stiller Kirchenaustritt
- Wohnortswechsel
- Taufdatum & Taufort
- Gesprächsaufforderung
- Annahmeverweigerung
- Mögliche Probleme
- Wiedereintritt | Kircheneintritt
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